Im Bundestag notiert: Betriebskosten für die Bodenabfertigung am Flughafen München
Berlin: (hib/HIL) Die Betriebskosten für die Bodenabfertigung am Flughafen München sind derzeit zu 72 Prozent durch Umsatzerlöse gedeckt. Das gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/2175) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1906) bekannt. Die nicht kostendeckende Abfertigung innerhalb der Flughafen München GmbH beruhe auf einem branchenweiten Preisverfall für Bodenabfertigungsleistungen. Sie habe nichts mit der Preisgestaltung der Flughafen München GmbH, deren Mitanteilseigner die Bundesrepublik ist, zu tun. Eine zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung der GmbH geschlossene Vereinbarung lege allerdings fest, dass der jährliche Verlust bis spätestens 2011 auf Null reduziert werden soll. Die bis dahin aufgelaufenen Verluste sollen hälftig von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getragen werden, berichtet die Bundesregierung.