Bundestag will seine Europatauglichkeit verbessern
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktionen des Bundestages setzen sich gemeinsam dafür ein, die Europafähigkeit des Parlamentes zu stärken. In einem fraktionsübergreifenden Antrag ( 16/2620), mit dem sich der Bundestag am Freitag befassen will, wird die Annahme einer Vereinbarung zwischen Parlament und Bundesregierung über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union empfohlen. In dem Übereinkommen wird die frühzeitige Unterrichtung des Bundestages über geplante Initiativen und Entscheidungen auf europäischer Ebene durch die Bundesregierung festgeschrieben. Nur so könne der Bundestag als zentraler Gesetzgeber bereits in einem frühen Stadium seinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung in der Bundesregierung und in den Organen der Europäischen Union geltend machen. Informiert werden soll das Parlament unter anderem auch über europäische Rechtsakte und Verfahren vor den Europäischen Gerichten. In der Vereinbarung steht zudem, dass die Bundesregierung dem Bundestag in einem frühen Verhandlungsstadium Gelegenheit zur Stellungnahme einräumt. Die Regierung solle dann die Stellungnahmen des Parlaments ihren Verhandlungen auf EU-Ebene zugrunde legen.
Der Bundestag hatte bereits in der vorigen Legislaturperiode im Zusammenhang mit der Ratifikation der EU-Verfassung bessere Mitwirkungsrechte in EU-Angelegenheiten angemahnt. Die jetzige Vereinbarung schließt an die 1993 getroffene und 1998 ergänzte Abmachung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Bundesländer in EU-Angelegenheiten (Bund-Länder-Vereinbarung) an, mit der der Bundestag nun im Wesentlichen gleichzieht. In ihrem Antrag verweisen die Fraktionen auf Artikel 23 des Grundgesetzes, in dem festgelegt ist, dass die Bundesregierung Bundesrat und Bundestag umfassend und frühestmöglich zu unterrichten hat.