Status von Beamten in den Ländern wird neu geregelt
Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Status von Beamten in den Ländern vorgelegt ( 16/4027, 16/4038). Die notwendige Neuregelung ergebe sich aus der Änderung des Grundgesetzes in Folge der Föderalismusreform, heißt es in der Begründung. So waren die Länder bisher auf Grund der Rahmenkompetenz des Bundes verpflichtet, ihre Landesbeamtengesetze an den Vorgaben des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) auszurichten. An die Stelle der bisherigen Rahmengesetzgesetzgebung für Landeskommunalbedienstete trete eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes. Diese habe die Kompetenz zur Regelung der Statusrechte und Pflichten Angehörige des öffentlichen Dienstes von Ländern, Gemeinden und anderen Körperschaften mit Ausnahme der Regelung von Laufbahnen, Besoldung und Versorgung. Hiernach erlassene Gesetze bedürften der Zustimmung des Bundesrates.
Der vorgelegte Gesetzentwurf nutze die Kompetenz des Bundes und regle einheitlich das Statusrecht für Landes- und Kommunalbeamte. Ziel sei die Feststellung beamtenrechtlicher Strukturen zur Gewährleistung der erforderlichen Einheitlichkeit des Dienstrechtes, insbesondere zur Sicherstellung der Mobilität bei einem Dienstherrenwechsel. Dazu gehörten unter anderem Voraussetzungen und Rechtsform der Begründung, eine Regelung von Abordnungen und Versetzungen zwischen den Ländern und zwischen dem Bund und den Ländern, die Zuweisung einer Tätigkeit bei anderen Einrichtungen, wesentliche Rechte der Beamten sowie Regelungen im Spannungs- und Verteidigungsfall oder bei der Verwendung im Ausland. Der Gesetzentwurf löse keinen unmittelbaren Umsetzungsbedarf in den Ländern aus, da die Regelungen unmittelbar geltendes Recht enthielten, heißt es. Ein notwendiger Anpassungsbedarf in den Ländern könne im Rahmen anstehender Änderungen erfolgen, so dass kein Mehraufwand entstehe.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme Änderungen angesprochen, die überwiegend die Zustimmung der Bundesregierung finden. Der Ländervorschlag zu Nebentätigkeiten findet laut Gegenäußerung der Regierung ( 16/4038) allerdings keine Zustimmung. Mit einer solchen "Kann-Regelung" würde es den Landesgesetzgebern freigestellt, auf eine Reglementierung von Nebentätigkeit völlig zu verzichten, erklärt die Regierung. Verfassungsrechtliche Vorgaben zum Beamtenstatus seien "damit nicht zutreffend" wiedergegeben und wegen der politischen Signalwirkung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Nebentätigkeiten mit dem Beamtenstatus "bedenklich". Dagegen werde dem Wunsch nach dem Inkrafttreten des Beamtenstatusgesetzes zum Oktober 2008 - bei Ausnahme der Festlegung der Altersgrenze für Ruhestand und Personalaktenrecht - zugestimmt, damit die Länder mehr Zeit haben für eine Neugestaltung des Landesrechtes.