Linke will Minderheitenrechte der Opposition im Bundestag stärken
Berlin: (hib/VOM) Die Linksfraktion will die Minderheitenrechte der Opposition im Bundestag stärken. In einem Antrag ( 16/4119) treten die Abgeordneten für eine Änderung des Grundgesetzes und der Geschäftsordnung des Bundestages ein, damit jede Fraktion die Möglichkeit erhält, eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht anzustrengen und eine Sondersitzung des Bundestages zu erzwingen. Für beides sei derzeit ein Drittel der Abgeordneten erforderlich. Die drei Oppositionsfraktionen brächten es aber zusammen nur auf 27 Prozent. Dagegen habe die große Koalition die erforderliche Zweidrittelmehrheit, um die Verfassung ändern zu können. Die Fraktion sieht darin "eine Schieflage der Machtbilanz".
Die Linke verlangt eine Regelung, die unter "allen denkbaren Wahlergebnissen und Koalitionskonstellationen" die Minderheitenrechte im Parlament wahrt. Dies könne nur geschehen, heißt es, wenn eine Fraktion allein oder die Mitglieder einer Fraktion in bestimmten Fällen verpflichtende Beschlüsse des Bundestages herbeiführen könnten. Dieses Recht hätten die Fraktionen bereits jetzt beim Einbringen von Vorlagen in den Bundestag. Es sei daher nicht einzusehen, weshalb dieses Recht nicht auch für andere parlamentarische Vorgänge gelten solle, die für die Ausübung der Kontrolle "mindestens ebenso bedeutsam" seien.