In Brüssel Erleichterungen bei Statistikpflichten der Unternehmen erreicht
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat bei Verhandlungen über eine EU-Verordnung zur strukturellen Unternehmensstatistik einige Erleichterungen für die deutsche Wirtschaft erreicht. Dies geht aus ihrem Bericht ( 16/3959) hervor, der auf einen Bundestagsbeschluss vom September vergangenen Jahres zurückgeht. Darin war die Regierung aufgefordert worden, das Parlament über neue Entwicklungen in den Ratsverhandlungen auf dem Laufenden zu halten. Der Bundestag hatte unter anderem gefordert, Dienstleistungsunternehmen nicht über Gebühr mit Statistikpflichten zu belasten. Dazu teilt die Regierung mit, es sei gelungen, nur Unternehmen ab 20 Beschäftigten statt wie zunächst geplant ab zehn Beschäftigten in diese Pflichten einzubeziehen. Damit würden in Deutschland noch etwa 3.000 statt der ursprünglich vorgesehenen 5.500 Unternehmen mit zusätzlichen Angaben belastet. Auch sei es gelungen, für Handelsunternehmen die Abfrage der Zahl der von den Lohn- und Gehaltsempfängern geleisteten Arbeitsstunden zu streichen. Nun solle nach der "Zahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeiteinheiten" gefragt werden. Auch die Zahl der Arbeitsstunden und der Teilzeitbeschäftigten müssten nicht mehr angegeben werden. Ohne Erfolg sei dagegen die Forderung geblieben, Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten aus Kostengründen von statistischen Berichtspflichten zu befreien. Dem hätten weder die EU-Kommission noch die übrigen Mitgliedstaaten zugestimmt. Vereinbart worden sei aber eine Option, Daten lediglich als Beitrag zu europäischen Gesamtergebnissen zu melden, die nicht repräsentativ sein müssten, sodass kleinere Stichproben ausreichten. Erstes Berichtsjahr nach der neuen Verordnung soll nun 2008 statt wie zunächst vorgesehen 2006 sein.