hib-Meldung
050/2007
Datum: 28.02.2007
heute im Bundestag - 28.02.2007
Abkommen mit den USA über Auslieferung und Rechtshilfe zustimmen
16/4377) zur Entscheidung zugeleitet.
Deutschland habe in bilateralen Verhandlungen mit Washington schon
ein Abkommen über eine rechtliche Verpflichtung zur
Rechtshilfe sowie zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit der
Justiz bei der Ermittlung, Verfolgung und Bekämpfung von
Straftaten geschlossen. Die Initiative der EU fand nach Mitteilung
der Regierung nach Abschluss der Verhandlungen mit den USA statt.
Das Abkommen zwischen Brüssel und Washington regele nur
Teilbereiche des Rechtshilferechts. Es sehe Regelung vor, die im
deutsch-amerikanischen Rechtshilfevertrag nicht enthalten seien:
die Ermittlung von Bankinformationen, die Bildung gemeinsamer
Ermittlungsgruppen und die Vernehmung per Video-Konferenz. Der
Bundesrat hat dem Abkommen am 16. Februar zugestimmt.
Berlin: (hib/BOB) Zu den Abkommen zwischen der Europäischen
Union und den USA über die Auslieferung und die Rechtshilfe in
Strafsache vom Juni 2003 hat die Bundesregierung dem Parlament
einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_050/04