hib-Meldung
066/2007
Datum: 09.03.2007
heute im Bundestag - 09.03.2007
Ökologische Ziele bei den Substanzsteuern benennen
16/4516). Sie beziehen sich auf ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom November 2006 zu den
Bewertungsgrundlagen. Das Gericht habe darin festgestellt, dass die
Bewertungsgrundlagen mit dem Grundgesetz unvereinbar seien.
Gleichzeitig werde auch die Grundsteuer nicht marktgerecht
bewertet. Die Fraktion regt an, neu über die
Bewertungsgrundlagen der Substanzsteuern nachzudenken. Gefragt wird
nach den Zielvorgaben der im Juni vergangenen Jahres eingesetzten
Facharbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder
für eine Grundsteuerreform und nach bisherigen Ergebnissen.
Die Regierung soll sagen, ob ihrer Meinung nach eine höhere
Grundsteuer auf bebauungsfähige, aber nicht bebaute
Grundstücke den Flächenverbrauch dämpfen würde.
Auch die Einbeziehung ökologischer Ziele in die Bemessung der
Besteuerungslast der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie der
Grundsteuer soll die Regierung beurteilen. Sie soll zudem
erklären, ob sie in dem Energiepass für Immobilien vom
kommenden Jahr an ein geeignetes Nachweismittel sieht, um einen
Erbschaftsteuer-Bonus für Investitionen in den Klimaschutz zu
begründen.
Berlin: (hib/VOM) Nach den ökologischen Zielen bei den so
genannten Substanzsteuern, der Erbschaft- und der Schenkungsteuer
sowie der Grundsteuer, erkundigen sich Bündnis 90/ Die
Grünen in einer Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_066/04