Anhörung zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
Berlin: (hib/BOB) Zum Versicherungsvertragsrecht veranstaltet der Rechtsausschuss am morgigen Mittwoch, 28. März, eine öffentliche Anhörung. Grundlage dafür ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/3945) der zum Ziel hat, Versicherte gegenüber den Unternehmen der Versicherungswirtschaft in Zukunft deutlich zu stärken. Insbesondere das Recht der Lebensversicherung soll modernisiert werden. So solle der Anspruch der Versicherten auf Überschussbeteiligung im Gesetz verankert werden. Auch müsse der Versicherte einen Anspruch auf Beteiligung an den stillen Reserven haben. Das Unternehmen habe ihm ferner eine Modellrechnung über die möglichen Leistungen zu übergeben. Darüber hinaus sei er jährlich über die tatsächliche Entwicklung zu unterrichten. Weiter plant die Regierung gesetzliche Regelungen für den Fall, dass der Versicherte von seinem Recht auf Kündigung Gebrauch macht. Der Versicherer dürfe das Recht des Kunden nicht dadurch in Frage stellen, dass er im Vertrag besondere Nachteile für den Fall der Kündigung vorsieht, die der Versicherte möglicherweise bei Abschluss des Vertrags nicht erkennen und bewerten könne.
Zu dem Hearing sind neun Sachverständige eingeladen: Lilo Blunck vom Bund der Versicherten (Henstedt-Ulzburg); der frühere Bundesminister Friedrich Bohl vom Bundesverband Deutscher Vermögensberater aus Frankfurt/Main; Norbert Heinen, Vorsitzender des Vorstandes Deutsche Aktuarvereinigung aus Köln; Professor Wolfgang Römer, Ombudsmann für Versicherungen aus Berlin; Professor Roland Rixecker, Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts aus Saarbrücken; Sybille Sahmer, Stellvertretende Verbandsdirektorin des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. aus Köln; Professor Hans-Peter Schwintowski, Lehrstuhl Für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Europarecht an der Humboldt-Universität Berlin; Axel Wehling von Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. aus Berlin und Manfred Westphal, der Leiter des Fachbereiches Finanzdienstleistung der Verbraucherzentrale aus Berlin. Die Anhörung beginnt um 12 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Saal 4.300.