Struktur der Betreuung Langzeitarbeitsloser bleibt bestehen
Berlin: (hib/MPI) Die Pläne der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für mehr Autonomie der von den Arbeitsagenturen und Kommunen gebildeten Arbeitsgemeinschaften (Argen) zur Betreuung Langzeitarbeitsloser stoßen auf breite Ablehnung. Ein entsprechender Antrag ( 16/4612) wurde am 28. März im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD und FDP zurückgewiesen. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Zuvor hatten die Grünen noch einmal für ihren Antrag geworben. Die Erfahrungen vor Ort hätten gezeigt, dass die Argen frei über Personal und Budget entscheiden müssten, um besser auf die Bedürfnisse der Arbeitslosen eingehen zu können. Außerdem plädierte die Fraktion dafür, den Argen die Möglichkeit zu geben, eine eigenständige - privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche - Organisationsform wählen zu können.
Die Union warnte im Hinblick auf den letzten Punkt davor, zusätzliche Rechtsträgerstrukturen und damit neue Bürokratie zu schaffen. Die SPD verwies darauf, dass es inzwischen deutliche Fortschritte in der Zusammenarbeit von kommunaler Verwaltung und der Bundesagentur für Arbeit gebe. Die Bundesregierung fügte hinzu, alle Fachleute rieten dringend dazu, zum gegenwärtigen Zeitpunkt "nicht weiter an der Organisation rumzufummeln". Die Arbeitsmarktreform "Hartz IV" werde erst seit gut zwei Jahren umgesetzt und sei ein lernendes System. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort müsse dafür Zeit gegeben werden.
Die FDP hielt zwar die Problemanalyse der Grünen für richtig, lehnte aber ihre Lösungsvorschläge ab. Es werde viel zu viel über die Verwaltung der Arbeitslosigkeit geredet, so die Liberalen. Arbeitsplätze könnten aber nur die Unternehmen schaffen. Die Linke stimmte in Teilen mit den Grünen überein, betonte aber, dass nicht alle Aufgabenbereiche dezentralisiert werden dürften. Es gebe wichtige Bereiche, für die zentrale Lösungen notwendig seien. Als ein Beispiel nannte die Fraktion die Frage des Umgangs mit Geldgeschenken zu Erstkommunion oder Konfirmation an Kinder von Arbeitslosengeld-II-Beziehern.