Regierung kann zu ausländischen Delegationen nichts sagen
Berlin: (hib/SUK) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, wie oft Ausländerbehörden auf Identifizierungen durch Botschaftsangehörige oder Delegationen aus vermuteten Heimatländern zurückgreifen. Das schreibt sie in ihrer Antwort ( 16/4723) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4522). Nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes sei werde das Ausländerrecht von den Ländern "als eigene Angelegenheit" ausgeführt. Bei der Vorstellung ausreisepflichtiger Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit bei Vertretungen von Staaten, deren Staatsangehörigkeit sie vermutlich besitzen, sei sie nicht befasst. Die Regierung unterstütze die Länder aber auf Wunsch bei Maßnahmen gegenüber Staaten, die ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rückübernahme ihrer eigenen Staatsangehörigen nicht oder nur unzureichend nachkämen oder durch Maßnahmen der Amtshilfe.
Im vergangenen Jahr hätten drei Anhörungsrunden für ausreisepflichtige Personen mit vermuteter vietnamesischer Staatsangehörigkeit mit Unterstützung der Bundespolizei stattgefunden. Zudem habe die Bundespolizei auf Bitte der Länder eine Delegation aus Mali zur Durchführung von Anhörungen von ausreisepflichtigen Personen mit vermuteter malischer Staatsangehörigkeit nach Deutschland eingeladen. Die Regierung schreibt weiter, sie habe zudem Kenntnis von weiteren Anhörungen in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg, die von den zuständigen Behörden der Länder "ausschließlich in eigener Zuständigkeit" organisiert worden seien.
Im vergangenen Jahr seien 742 Personen mit vermuteter vietnamesischer Staatsangehörigkeit in drei Anhörungsrunden angehört worden, dabei seien 654 als Vietnamesen identifiziert worden. Bei Personen mit vermuteter malischer Staatsangehörigkeit seien 82 Personen gehört und 25 als malische Staatsangehörige identifiziert worden. Die Frage der Linken, in wie vielen Fällen es nach solchen Vorführungen zu Asylfolgeanträgen kam, kann die Regierung nicht beantworten, da die Gründe für Asylfolgeanträge vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht statistisch erfasst würden. Über die Höhe der Aufwandsentschädigungen und Tagegelder der ausländischen Delegationen macht die Regierung keine Angaben, weil sie dazu nicht ermächtigt worden sei.