hib-Meldung
098/2007
Datum: 13.04.2007
heute im Bundestag - 13.04.2007
Regierung: Raketenabwehr verstößt nicht gegen Abrüstungsverpflichtung
16/4710) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/4469) hervorgeht, setzt sich Berlin durch
ein "Höchstmaß an Transparenz und Kooperation" in der
NATO und dem NATO-Russland-Rat dafür ein, dass der
"Sicherheitsgewinn maximiert und Risiken minimiert werden". Wie es
in einer weiteren Antwort der Regierung (
16/4834) auf eine Kleine Anfrage der
Grünen (
16/4517) heißt, hätten die USA
mittlerweile erklärt, dass die geplanten
Raketenabwehreinrichtungen in Polen und der Tschechischen Republik
dem Schutz des NATO-Bündnisgebiets in Europa und in
Nordamerika gegen Bedrohungen aus dem Mittleren Osten - unter
anderem aus dem Iran - dienen sollten. Eine Abwehr russischer
Raketen sei nicht möglich. Nach Kenntnis der Regierung seien
auch Dänemark und Großbritannien durch bestehende
Radarstellungen in das nationale Raketenabwehrprogramm der USA
eingebunden. Washington habe die NATO mehrmals über den Stand
der Arbeiten an einem nationalen System der Raketenabwehr
unterrichtet, heißt es in beiden Antworten.
Berlin: (hib/BOB) Die US-Pläne zum Aufbau eines
Raketenabwehrschildes verstoßen nach Auffassung der
Bundesregierung nicht gegen die im Nichtverbreitungsvertrag
festgelegte Abrüstungsverpflichtung der Kernwaffenstaaten. Wie
weiter aus der Antwort der Regierung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_098/01