Im Bundestag notiert: einheitliche Bildungsziele ins Grundgesetz
Berlin: (hib/SKE) Die Bundesregierung plant nicht, als Reaktion auf den Bericht des UN-Sonderberichterstatters Vernor Muñoz, einheitliche Bildungsziele ins Grundgesetz aufzunehmen. Das Grundgesetz erlaube dem Staat im Rahmen der Grundrechte, unter anderem Lehrpläne und Lehrmethoden festzulegen, heißt es in der Antwort ( 16/5018) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 16/4903). Es seien jedoch die Bundesländer, die über Maßnahmen entscheiden.