Petitionsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Für eine Überprüfung der
Bezugsdauer von Arbeitslosengeld hat sich der Petitionsausschuss
eingesetzt. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag einstimmig,
die zugrunde liegende Eingabe den Fraktionen des Deutschen
Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. Der Petent fordert in seiner
Eingabe, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld soll nach der Dauer
der Einzahlungen gestaffelt werden. Es sei ungerecht, dass
Arbeitnehmer, die über lange Zeit hohe Beiträge in die
Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten, bereits nach
zwölf Monaten lediglich Arbeitslosengeld II erhielten. Bei der
vom Ausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung
führte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus,
dass die Arbeitslosenversicherung als Risikoversicherung konzipiert
sei. Versichertes Risiko sei der wegen Arbeitslosigkeit
vorübergehend eintretende Ausfall des Arbeitsentgelts.
Finanziert werde das Arbeitslosengeld deshalb nicht aus der
Rücklage der Eigenbeträge, sondern aus den Beträgen,
die die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber zahlten. Entsprechend
dem Prinzip einer Risikoversicherung verfüge der Gesetzgeber
über einen großen Gestaltungsspielraum bei der
Festlegung der Anspruchsdauer: So habe Mitte der achtziger Jahre
die Anspruchsdauer maximal zwölf Monate für alle
Altersgruppen betragen. Seitdem sei sie in mehreren Schritten bis
auf 32 Monate für Arbeitnehmer, die bei Eintritt der
Arbeitslosigkeit das 57. Lebensjahr vollendet haben,
verlängert worden. Seit dem vergangenen Jahr werde
Arbeitslosen, die einen Anspruch erworben und das 55. Lebensjahr
vollendet hätten, für maximal 18 Monate Arbeitslosengeld
gezahlt. Arbeitslose unter 55 Jahren, die einen Anspruch erworben
haben, erhielten maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld. Aus
Sicht des Petitionsausschusses kann eine längere Zahlung von
der Arbeitslosenversicherung nicht geleistet werden, obwohl dies
von vielen Betroffenen als persönliche Härte empfunden
werde. Die Beschränkung der Dauer des
Arbeitslosengeldanspruchs sei notwendig, um die Beitragsbelastung
der beschäftigten Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber angemessen
zu begrenzen. Die Beschränkung diene der Sicherung vorhandener
und der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Da jedoch diese
Thematik zurzeit intensiv diskutiert werde, erscheine die
vorliegende Petition geeignet, in die Überlegungen der
politischen Gremien, die über eventuelle Änderungen der
geltenden Regelungen zu entscheiden haben, einbezogen zu
werden.