Ausschuss für Arbeit und Soziales/
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung macht im Streit mit einigen
Kommunen über die Aufteilung der "Hartz-IV"-Verwaltungskosten
Druck. In 16 Fällen seien die gemeinsamen
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) zur Betreuung von
Langzeitarbeitslosen von der Bundesagentur für Arbeit (BA)
"vorsorglich" aufgekündigt worden, erläuterte die
Regierung am Mittwoch in der Sitzung des Ausschusses für
Arbeit und Soziales. Die Aussprache war auf Anregung der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen zu Stande gekommen. Insgesamt lag
den Angaben zufolge der Verwaltungskostenanteil der Kommunen in 140
Fällen bei unter 10,6 Prozent. In mehr als 40Fällen sei
eine Anpassung auf 12,6 Prozent erreicht worden, rund 50 Fälle
lägen dem BA-Vorstand noch zur Prüfung einer
Kündigung vor. In elf Fällen sei vereinbart worden, dass
die Kommunen mit Einzelnachweisen ihre tatsächlichen
Verwaltungskosten darlegen. In den restlichen Fällen werde
noch verhandelt. Grundsätzlich habe man ein großes
Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit den Kommunen und wolle
die ARGEn als Regelinstrument zur Betreuung der Empfänger von
Arbeitslosengeld II fortführen, betonte die Regierung. Der
Bund könne aber "einen Anteil von weniger als 12,6 Prozent
nicht akzeptieren". Der Bund hat den Kommunen nach eigener
Darstellung angeboten, diese könnten ohne gesonderte Nachweise
einen pauschalen Anteil von 12,6 Prozent an den gesamten
Verwaltungskosten übernehmen. Die Regierung erläuterte,
damit komme er den Kommunen entgegen, denn mehr als ein Viertel der
Ausgaben nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch entfielen auf kommunale
Leistungen. Dies betreffe insbesondere die Kosten der Unterkunft
und Heizung. Von Seiten der Länder seien die kommunalen
Verwaltungskosten im Juli 2006 im Übrigen mit 560 Millionen
Euro veranschlagt worden, das entspräche einem Anteil von 14
Prozent. Weiter führte die Regierung aus, eine Kündigung
sei die "Ultima Ratio". Sie lasse sich aber nicht vermeiden, da
ansonsten der Bund dauerhaft einen Teil der Verwaltungskosten
einzelner Kommunen finanzieren würde. Dies widerspreche dem
verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass jeder seine eigenen
Verwaltungskosten zu tragen hat, und würde zu einer
Ungleichbehandlung der Kommunen führen. Die Regierung verwies
zudem auf die Gefahr, dass Mittel für aktive
arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in den Verwaltungsetat
umgeschichtet werden müssten.