Haushaltsausschuss/
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung beschäftigte im Jahr
2006 insgesamt 17.874 Menschen an den beiden Dienstorten Berlin und
Bonn. Davon arbeiteten 9.148 in Bonn und 8.726 in Berlin. Im Jahr
2000 gab es in diesem Bereich 18.877 Beschäftigte. Davon waren
11.313 in Bonn und 7.564 in Berlin. Das geht aus einem Bericht des
Bundesfinanzministeriums an den Haushaltsausschuss zu den
Effizienzpotenzialen, die sich aus einer stärkeren
Konzentration ministerieller Aufgaben in Berlin und die unter
anderem damit verbundene geringere Reisetätigkeit
ergäben, hervor. Der Ausschuss hat die Vorlage am
Mittwochnachmittag zur Kenntnis genommen und will am 23. Mai weiter
darüber beraten. Zu den Reisetätigkeiten heißt es,
dass im vergangenen Jahr rund 66.000 Dienstreisen per Shuttle-Flug
(Hin- und Rückreise) zwischen dem Großraum Berlin und
Großraum Bonn gemacht wurden. Abgeordnete aller Fraktionen
wiesen darauf hin, dass es bei der derzeit geteilten
Regierungsarbeit noch große Effizienzreserven gebe. So
könne überlegt werden, ob alle Flüge wirklich
notwendig seien und ob tatsächlich weiterhin in Bonn
jährlich 250 Millionen Euro investiert werden müssten, um
die Gebäude zu erhalten. Kritisiert wurde auch, dass viele der
Referate in den Ministerien geteilt seien. Dadurch werde
Doppelarbeit produziert. Die Sprecher der Koalitionsfraktionen
betonten, dass seit der Verabschiedung des Bonn-Berlin-Gesetzes
1993 Arbeitsplätze von Bonn nach Berlin verlagert worden
seien. Dieser "Rutschbahneffekt" könne jedoch nicht
fortgesetzt werden, da die Zahl der Arbeitsstellen in Bonn
gesetzlich geregelt sei. Abgeordnete vor allem der Opposition
machten deutlich, dass sie es für unumgänglich hielten,
dass ein neues Gesetz verabschiedet werden müsse. Es sei 17
Jahre nach Vollendung der Einheit nicht mehr vermittelbar, dass
noch zwei kostenintensive Regierungssitze erhalten werden
müssten. Die Linksfraktion wies auf ihren eigenen
Gesetzentwurf zur Beendigung des Bonn-Berlin-Gesetzes hin, der noch
abschließend im Plenum des Bundestages beraten werden
müsse. Aber auch für Abgeordnete der Koalition hat das
Gesetz keinen "Ewigkeitswert". Allerdings sei dafür derzeit
keine Mehrheit im Bundestag für eine Änderung zu
erkennen. Außerdem sei im Koalitionsvertrag festgeschrieben,
dass in dieser Legislaturperiode nichts an dem Gesetz geändert
werden solle. Der Vertreter des Innenministeriums betonte, dass es
zurzeit keine verlässliche Schätzung über die Kosten
eines Restumzuges gebe.