Regierung regelt Ausländer- und Asylrecht neu
Berlin: (hib/SUK) Nach jahrelangen Diskussionen hat die Regierung einen Gesetzentwurf ( 16/5065) zum Aufenthalts- und Asylrecht vorgelegt. Damit sollen auf fast 500 Seiten insgesamt elf EU-Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden - so etwa zur Familienzusammenführung, zum Daueraufenthalt, zur Aufnahme von Asylbewerbern und zu Zulassungsverfahren für ausländische Forscher.
Nach einer "Altfallregelung" sollen Ausländer, die vorläufig geduldet werden, das Bleiberecht verlieren, wenn sie bis 2009 keinen Arbeitsplatz finden und so für sich selbst sorgen können. Deshalb ist für sie ein "uneingeschränkter Zugang" zum Arbeitsmarkt vorgesehen, aber keine höheren Sozialleistungen. Finden sie bis 2009 Arbeit, können sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Der Nachzug von Ehepartnern ist nach dem Gesetzentwurf nur dann erlaubt, wenn die Partner mindestens 18 Jahre alt sind und sich "zumindest auf einfach Art" in deutscher Sprache verständigen können. Damit sollen Zwangsverheiratungen verhindert werden. Um eine bessere Integration zu erreichen, werden verpflichtende Integrationskurse eingeführt. Ausländer, so heißt es weiter, seien "gefordert, eigene Anstrengungen zu ihrer Integration zu leisten" und die Werteordnung des Grundgesetzes "verbindlich anzuerkennen". Ausländern, die sich den Integrationskursen verweigern, sollen die Sozialleistungen gekürzt werden. Bei der Visavergabe sollen künftig Ausländer- und Sicherheitsbehörden enger zusammenarbeiten.
Der Gesetzentwurf wird heute erstmals im Bundestag beraten und dann vermutlich an den Innenausschuss überwiesen. Das Vorhaben ist nach Aussage der Bundesregierung "eilbedürftig", weil bereits im Januar 2007 Fristen zur Umsetzung von neun der elf Richtlinien abgelaufen sind.