Regierung setzt Urteil des Europäischen Gerichtshofs um
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das Bundesnaturschutzgesetz ändern, um dadurch Vorgaben aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar vorigen Jahres umzusetzen. Wie es in dem Gesetzentwurf ( 16/5100) heißt, habe der Gerichtshof entschieden, dass die Bundesrepublik gegen Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) verstoßen habe. Die Regierung betont, sie beschränke sich bei den Änderungen darauf, das Urteil "eins zu eins" umzusetzen. Der Projektbegriff der Richtlinie werde übernommen, ohne das künftig zwischen Projekten innerhalb oder außerhalb besonderer Schutzgebiete unterschieden wird. Eine Verträglichkeitsprüfung könne auch dann vorgenommen werden, wenn für ein Projekt nach anderen Rechtsvorschriften bislang keine Anzeige oder Entscheidung erforderlich sei. Darüber hinaus solle die Verträglichkeitsprüfung nach dem Bundesnaturschutzgesetz für Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt werden müssen, nicht mehr von vornherein auf den immissionsschutzrechtlich definierten Einwirkungsbereich der Anlagen begrenzt werden. Diese Anlagen würden damit den übrigen Projekten gleichgestellt. Neu gefasst würden auch Verbotstatbestände des Gesetzes. Jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von bestimmten Tierarten sei künftig verboten. Überdies würden von der EU-Kommission anerkannte Spielräume zur Auslegung der Artenschutzvorschriften der Richtlinie genutzt und rechtlich abgesichert. Dadurch sollen den Betroffenen akzeptable und praktikable Ergebnisse bei der Anwendung von Verbotsbestimmungen möglich sein. Der Land- und Forstwirtschaft werde dadurch erlaubt, eine Prüfung vorzunehmen, die sich daran orientiert, die örtliche Population der Tierart zu erhalten und die ökologische Funktionalität von Verpflanzungs- und Ruhestätten der Tiere aufrecht zu erhalten. Schließlich werden die Ausnahmen von Verboten nun vollständig und einheitlich in einer Vorschrift geregelt.
Der Bundesrat hatte 17 Änderungs- und Prüfwünsche erteilt, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung allerdings nur zum Teil zugestimmt hat.