hib-Meldung
129/2007
Datum: 14.05.2007
heute im Bundestag - 14.05.2007
Über erste Erfahrungen mit dem Antidiskriminierungsgesetz berichten
16/5204) weiter, dürfte es dabei im
besonderen Interesse Deutschlands liegen, dass der nationale Schutz
vor Diskriminierung, den das AGG gewährleisten soll,
reibungslos funktioniert. Darüber hinaus sollte sichergestellt
sein, dass das Gesetz die europäischen
Antidiskriminierungsrichtlinien "lückenlos" umsetzt. Auf dem
Seminarmarkt versuchten Verbände, Bildungseinrichtungen und
einige Juristen mit Kursen über die Anwendung des AGG Geld zu
verdienen, indem sie insbesondere für den Bereich des
Arbeitsrechtes "ungerechtfertigte Ängste" schürten. Die
Grünen wollen nun unter anderem erfahren, durch welche Stellen
und in welcher Weise die Bundesregierung die Bürger über
Inhalt und Anwendungsbereich des AGG informiert und ob es dazu
einen von der Regierung betriebenen Service in Form eines
Internetauftritts gibt. Ob die Regierung die Ansicht teilt, dass
von "interessierter politischer Seite", von Verbänden und
Seminaranbietern für Unternehmen und Arbeitgeber zum Umgang
mit dem AGG, "teilweise gezielt Fehlinformationen verbreitet"
werden, um das AGG, zu diskreditieren oder Geld mit Kursen
über das AGG zu verdienen, will die Fraktion ebenso
wissen.
Berlin: (hib/BOB) Bündnis 90/Die Grünen berichten von
ersten Rückmeldungen und Erfahrungen mit dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in der Praxis. Im Hinblick auf die
bundesdeutschen Ratspräsidentschaft im europäischen Jahr
der Chancengleichheit, so die Grünen in einer Kleinen Anfrage
(Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_129/09