Keine Kenntnis über Fehlinformationen beim Antidiskriminierungsgesetz
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, ob beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gezielte Fehlinformationen erfolgen und welche Motivation dahinter stehen könnte. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/5382) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen ( 16/5204) mit. Die Fraktion hatte unter anderem berichtet, auf dem Seminarmarkt versuchten Verbände, Bildungseinrichtungen und einige Juristen mit Kursen über die Anwendung des AGG Geld zu verdienen, indem sie insbesondere im Bereich des Arbeitsrechtes "ungerechtfertigte Ängste" schürten. Im Übrigen äußert die Regierung der Meinung, dass wie bei jedem anderen Gesetz es auch beim AGG unterschiedliche Ansichten über die Auslegung einzelnen Vorschriften gebe.
Die Aufgabe, über das AGG zu informieren, sei Sache der neu geschaffenen Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS). Die ADS nehme diese Aufgabe "auf unabhängige Weise" wahr. Die Regierung gehe davon aus, dass die Öffentlichkeitsarbeit der ADS auch allgemeine Informationen von Bürgern zu Inhalt und Anwendungsbereich des AGG umfasst. Obwohl bereits aktiv, befinde sich die ADS noch in der Aufbauphase, die voraussichtlich erst im Sommer dieses Jahres endgültig abgeschossen sein werde. Sie habe aber bereits eine Textbroschüre zum AGG herausgegeben und werde in Kürze auch über eine eigene Website verfügen. Ansonsten werde auf die Internetauftritte des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (unter der Rubik "Gleichstellung" eine Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des AGG unter http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/gleichstellung,did=81062.html) und des Bundesministeriums für Justiz (Informationen über den Diskriminierungsschutz, den das AGG im beruflichen und im Bereich des allgemeinen Zivilrechts bietet sowie Erläuterungen der Rechtsschutzmöglichkeiten unter der Rubrik "Service", dort unter "Pressemitteilungen und Reden") verwiesen.