hib-Meldung
156/2007
Datum: 11.06.2007
heute im Bundestag - 11.06.2007
Regierung kündigt neues Registersystem für die Volkszählung 2011 an
16/5525) vorgelegt. Bei dieser
"bürgerfreundlichen" Lösung gäbe es keine Befragung
der gesamten Bevölkerung, schreibt die Bundesregierung.
Vielmehr greife man sowohl auf Melderegister, Daten der
Bundesagentur für Arbeit sowie der Vermessungs- und
Finanzbehörden als auch der für Grundsteuer, Führung
der Grundbücher und Liegenschaftskataster zuständigen
Stellen auf Landesebene zurück. Zusätzlich müssten
sowohl rund 17,5 Millionen Gebäude- und Wohneigentümer
als auch zehn Prozent der Bevölkerung stichprobenartig befragt
werden. Damit sei der Aufwand im Vergleich zur herkömmlichen
Methode der Befragung "deutlich" reduziert, heißt es in dem
Entwurf weiter. Der Aufbau dieses Anschriften- und
Gebäuderegisters bedürfe jedoch einer gesetzlichen
Grundlage. Der Familienname sei, gemäß einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, so früh wie möglich aus den
Daten zu löschen. Grundsätzlich würden alle Daten,
die den einzelnen Bürger erkenntlich machen, gelöscht,
wenn sie nicht mehr erforderlich sind, so der Entwurf. Die letzte
Volkszählung fand in der Bundesrepublik im Jahr 1987 statt, in
der DDR bereits sechs Jahre zuvor. Die aktuellen Daten beruhten auf
geschätzten Fortschreibungen der damaligen Erhebung, die "mit
wachsendem zeitlichen Abstand zur letzten Volkszählung immer
ungenauer werden", so die Bundesregierung. Für eine genaue
Berechnung beispielsweise des Länderfinanzausgleichs, der
Wahlkreise oder der Europäischen Strukturfonds benötige
man jedoch verlässliche Daten. Unumgänglich werde die
Volkszählung im Jahr 2011 auch durch eine entsprechende
Anordnung der Europäischen Union, die ihren Mitgliedstaaten
Zählungen vorschreibt. Außerdem verlange die EU laut
Gesetzentwurf Erhebungen zu Geburtsort und Geburtsstaat der
Bewohner. Eine entsprechende EU-Verordnung werde noch in diesem
Jahr erlassen. Der Bundesrat hat mit elf
Änderungswünschen bereits Stellung zu dem Gesetzesentwurf
genommen. Fünf dieser Vorschläge will die Regierung
umsetzen. Auf Ablehnung stieß unter anderem die Forderung der
Länder nach einer finanziellen Entschädigung durch den
Bund, da die Länder die Mehrheit der finanziellen Belastungen
zu tragen hätten. Mit Verweis auf die grundgesetzliche
Lastenverteilung bei ländereigenen Aufgaben schlug die
Regierung dies aus. Insgesamt rechnet die Bundesregierung mit
Gesamtkosten von rund 176 Millionen Euro für die Umsetzung
dieser Regelungen.
Berlin: (hib/MVF) In vier Jahren wird in Deutschland eine
Volkszählung (Zensus) nach einem neuen registergestützten
System durchgeführt. Hierfür sind zahlreiche
Vorbereitungen notwendig, die einer gesetzlichen Grundlage
bedürfen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung den Entwurf
eines Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_156/04