Sonderermittler zu CIA-Flügen berufen
Berlin: (hib/KOS) Der Untersuchungsausschuss hat am Donnerstag den früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob als "Ermittlungsbeauftragten" berufen, der mit eigenständigen Recherchen die Aufklärung der geheimen CIA-Flüge durch das Gremium unterstützen und beschleunigen soll. Der Sonderermittler soll im Laufe des Herbstes seine Tätigkeit, die nichtöffentlich erfolgt, für zunächst drei Monate starten. Mit der Berufung eines solchen Beauftragten "betreten wir Neuland", so der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU). Noch ist offen, wann das parlamentarische Gremium seinerseits die Arbeit zu den CIA-Lufttransporten aufnimmt, bei denen der US-Geheimdienst auch verschleppte Terrorverdächtige zu geheimen Gefängnissen geschafft hat. Zum Untersuchungsauftrag des Ausschusses gehört die Prüfung der Frage, ob die deutsche Regierung und hiesige Behörden von diesen CIA-Flügen Kenntnis hatten oder in diese Aktivitäten involviert waren.
Bei der öffentlichen Zeugenvernehmung zum Fall des zwischen Februar 2002 und August 2006 wegen des Vorwurfs des Terrorismusverdachts in Guantanamo einsitzenden Gefangenen Murat Kurnaz erklärte der frühere Bremer Innensenator Thomas Röwekamp, in der Hansestadt unter seiner Verantwortung getroffene Entscheidungen in dieser Angelegenheit hätten in keiner Weise die Haftdauer und -bedingungen des in Bremen aufgewachsenen Türken in dem US-Lager auf Kuba beeinflusst. Der seit Juli 2003 als Regierungsmitglied amtierende CDU-Politiker sagte, die ihm unterstehende Ausländerbehörde und das Bundesinnenministerium seien im Jahr 2004 übereinstimmend zu der Auffassung gelangt, dass die Aufenthaltsberechtigung von Kurnaz allein aus rechtlichen Gründen wegen seiner über sechsmonatigen Abwesenheit aus der Bundesrepublik erloschen und deswegen eine Einreisesperre gegen den Türken für den Fall seiner Freilassung zu verhängen sei. Röwekamp: "Das fand auch ich schlüssig".
Schon im Vorfeld einer Entscheidung des Bremer Verwaltungsgerichts, das Ende November 2005 die Aberkennung des Aufenthaltsstatus wieder aufhob, wurde laut Röwekamp vorsorglich geprüft, ob in dem dann eingetretenen Fall eines für den Innensenat negativen Urteils zwecks Unterbindung einer eventuellen Rückkehr von Kurnaz eine Ausweisungsverfügung aus Sicherheitsbedenken erlassen werden könne. Für einen solchen Schritt, so der Zeuge, hätten die in Bremen gegen den Türken vorliegenden Erkenntnisse jedoch nicht ausgereicht. Aufgrund der 2002 vorhandenen Informationen, unterstrich Röwekamp, hätte er zu jenem Zeitpunkt Kurnaz jedoch wie die damalige Bundesregierung als Sicherheitsrisiko eingestuft. Oppositionsabgeordnete hielten dem CDU-Politiker dessen vom März 2007 datierenden Äußerungen in der Presse entgegen, wonach die 2002 zu Kurnaz vorliegenden Erkenntnisse unbestätigt gewesen seien und nicht abschließend hätten bewertet werden können. Röwekamp entgegnete, diese Aussage habe sich anders als die 2002 zur Debatte stehende Gefährdungseinschätzung des Türken auf gerichtsverwertbare Tatsachen bezogen.