Im Bundestag notiert: Rechtsanspruch auf Ausbildung
Berlin: (hib/BES) Ein Rechtsanspruch auf Ausbildung ist aus Sicht der Bundesregierung rechtlich nicht durchsetzbar. Eine "rechtliche Verpflichtung der ,Wirtschaft' würde voraussichtlich an den Vorgaben des Artikels 12 GG (unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsfreiheit der Arbeitgeber) scheitern", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/5345) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/5187). Eine Selbstverpflichtung des Staates bedeutete wiederum eine Abkehr vom dualen Ausbildungssystem, "die nicht ernsthaft gewollt sein kann", so die Antwort weiter.