hib-Meldung
217/2007
Datum: 23.08.2007
heute im Bundestag - 23.08.2007
Regierung sieht Zusammenhang zwischen Einkommen und Arbeitsanreiz
16/6230) auf eine Kleine Anfrage (
16/6201) der Linksfraktion beruft sich die
Bundesregierung auf verschiedene sozial- und
wirtschaftswissenschaftliche Theorien, darunter die Theorie des
Arbeitsangebots. Danach steigern rational abwägende Personen
ihre Arbeitsanstrengungen umso mehr, je größer die
"Belohnung" ausfällt, so die Antwort. Es sei allerdings dabei
zu beachten, dass das verfügbare Einkommen auch von der
jeweiligen Steuer- und Abgabenlast beeinflusst werde. Auf die
konkrete Frage der Linken, wieso aus Sicht der Regierung "der
Arbeitsanreiz bei Fach- und Führungskräften und
mittelständischen Unternehmen ansteigt, während der
Arbeitsanreiz bei Hartz-IV-Beziehern steigt, wenn ihr Einkommen
niedrig ist", heißt es in der Antwort: "Soweit Fach- und
Führungskräfte und mittelständische Unternehmer ihr
Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, beeinflusst die
Grenzbelastung für zusätzlich erzieltes Einkommen den
Grad ihres Arbeitsangebots." Bei Leistungsbeziehern gelte
grundsätzlich der gleiche Zusammenhang, jedoch stelle sich die
Anreizstruktur anders dar. So bekämen Empfänger von
Arbeitslosengeld II Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts
auch unabhängig von der Erwerbsbeteiligung. Zugleich werde
durch Freibeträge bei Erwerbstätigkeit sichergestellt,
dass "bis zur vollständigen Überwindung der
Hilfebedürftigkeit mit steigendem Arbeitsangebot auch mehr
Einkommen verfügbar" sei. Auf die Frage nach Arbeitsanreizen
bei Personen, "die bedeutend weniger als 8 Euro je Stunde
verdienen", antwortet die Regierung, diese Gruppe sei heterogen und
unterscheide sich stark nach Familienstatus und zeitlichen Umfang
der Beschäftigung. Daher seien die Arbeitsanreize bei diesen
Personen sehr unterschiedlich.
Berlin: (hib/BES) Zwischen erzielbarem Einkommen und dem
Arbeitsanreiz besteht aus Sicht der Bundesregierung ein
Zusammenhang. In ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_217/02