hib-Meldung
224/2007
Datum: 04.09.2007
heute im Bundestag - 04.09.2007
Im Bundestag notiert: Bilanz der Abwicklung der Bodenreform
16/6255) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/6203) mit. Ferner macht sie deutlich, diese
Abwicklung räume dem Fiskus des jeweiligen Bundeslandes das
Recht ein, die unentgeltliche Auflassung der Grundstücke (die
zum Eigentumswechsel von Flurstücken notwendige Einigung
zwischen Veräußerer und Erwerber) zu verlangen. Die
Abwicklung der Bodenreform sei insofern Sache der
Länder.
Berlin: (hib/BOB) Aktuelle Erkenntnisse über eine Bilanz der
Abwicklung der Bodenreform liegen der Bundesregierung nicht vor.
Das teilt sie in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_224/05