hib-Meldung
246/2007
Datum: 02.10.2007
heute im Bundestag - 02.10.2007
Landwirte sollen Unfallrente erst nach 26 Wochen erhalten
16/6520) vor. Bislang liegt die Wartezeit bei
höchstens 13 Wochen. Voraussetzung ist, dass die
Erwerbsfähigkeit auch nach der 26. Woche um mindestens 20
Prozent vermindert ist. Die Regierung begründet die Wartezeit
damit, dass der Landwirt mit dem Arbeitsunfall nicht sofort sein
Arbeitseinkommen verliert. Die Verlängerung der Wartezeit
entlaste die Solidargemeinschaft und vergrößere die
finanziellen Einbußen für die Betroffenen, was aber
"hinnehmbar" erscheine. Bei einem weniger schweren Arbeitsunfall,
der auch noch nach einem halben Jahr zu einer Rentenberechtigung
führen könne, sei zu vermuten, dass die möglichen
Einkommenseinbußen nicht zu einer wirtschaftlichen Notlage
führen. Allerdings werde für diese Zeit der "immaterielle
Schaden" nicht ersetzt. Aber auch bei schwereren Unfällen, die
die Ausnahme seien, "erscheinen untragbare finanzielle
Einbußen eher unwahrscheinlich", schreibt die Regierung.
Außerdem sollen Vorschüsse auf die jährliche
Beitragsumlage eingeführt werden, um den Mittelabfluss bei
Landwirten zu verstetigen und zu verhindern, dass die
Berufsgenossenschaften größere finanzielle Reserven
vorhalten müssen. Um die überproportional hohen
Verwaltungskosten zu senken, soll eine Verwaltungskostenobergrenze
für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften
eingeführt werden. Im Rahmen der Neuorganisation ist der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist die Errichtung eines
gemeinsamen Spitzenverbandes für die gesamte
landwirtschaftliche Sozialversicherung als Körperschaft des
öffentlichen Rechts vorgesehen, um Steuerung und Koordinierung
zu verbessern. Die in dem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zur
Modernisierung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind im
Wesentlichen auf das Beitragsrecht sowie auf das Leistungsrecht
für landwirtschaftliche Unternehmer und deren Ehegatten
begrenzt. So soll die Erbringung der Leistungen von Betriebs- und
Haushaltshilfen flexibilisiert werden, um den
Wirtschaftlichkeitsgrundsatz zu stärken und Mitnahmeeffekte zu
verhindern. Mit den vorgesehenen gesetzlichen Regelungen, so die
Bundesregierung, trage man den Forderungen des Berufsstandes,
insbesondere des Deutschen Bauernverbandes, zur Stabilisierung der
Finanzierung der agrarsozialen Sicherungssysteme Rechnung. Auch im
Hinblick auf den sich beschleunigenden landwirtschaftlichen
Strukturwandel und im Gesamtkontext der Reformen der sozialen
Sicherungssysteme in Deutschland seien die Neuregelungen notwendig,
heißt es.
Berlin: (hib/VOM/HAU) Landwirte sollen nach einem Arbeitsunfall
künftig 26 Wochen warten müssen, ehe eine Unfallrente
gezahlt wird. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_246/04