hib-Meldung
259/2007
Datum: 18.10.2007
heute im Bundestag - 18.10.2007
Im Bundestag notiert: Düngeverordnung
Berlin: (hib/MIK) Nach der Düngeverordnung sind
Aufbringungszeiten und -mengen von Düngemitteln so zu
wählen, dass verfügbare oder verfügbar werdende
Nährstoffe den Pflanzen weitestmöglich zeitgerecht in
einer den Nährstoffbedarf der Pflanzen entsprechenden Menge
zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen diese Stoffe
nicht aufgebracht werden, wenn der Boden überschwemmt oder
wassergeschädigt ist. Zudem ist ein direkter Eintrag von
Nährstoffen in oberirdische Gewässer zu vermeiden. Darauf
weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/6594) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen (
16/6510) zu Düngemittel- und
Pestizitausbringung in Überschwemmungsgebieten hin.
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_259/15


