hib-Meldung
261/2007
Datum: 22.10.2007
heute im Bundestag - 22.10.2007
Keine guten Noten für das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
16/6311,
16/6648) haben sich Sachverständige am
Montagmittag in einer öffentlichen Anhörung des
Finanzausschusses geäußert. Ziel der Vorlage ist es, die
Bereitstellung von privatem Wagniskapital für junge und
mittelständische Unternehmen zu erleichtern. Durch steuerliche
Anreize soll die Beteiligung privater Investoren an den so
genannten Zielgesellschaften gefördert werden. Professor
Wilhelm Haarmann vom Bundesverband deutscher
Kapitalbeteiligungsgesellschaften bemängelte, dass nur
Investitionen in Kapitalgesellschaften innerhalb der ersten zehn
Jahre ihres Bestehens gefördert werden sollen. Dies seien
"unsinnige Beschränkungen", so der Sachverständige. Das
Gesetz sei stark verbesserungsbedürftig und unpraktikabel.
Nach Auffassung von Thomas Pütter von der Allianz Capital
Partners GmbH hat die Bundesregierung die Chance vertan, zu einem
Standortförderungsgesetz zu kommen. Mit "realitätsfremden
Einschränkungen" werde Deutschland international nicht
attraktiver. Für die Deutsche Beteiligungs AG unterstrich
Wilken Freiherr von Hodenberg, dass eine Gesellschaft, deren sich
eine Gruppe von Investoren bedient, um Investitionen zu
bündeln, nicht besteuert werden sollte. Dirk Sähnholz vom
Bundesverband Alternative Investments nannte das Gesetz
"überflüssig und schädlich". Er verwies auf das
Ausland, wo Fondsstrukturen, in denen Geld gebündelt wird,
steuerfrei oder steuertransparent seien. Marc Henning Diekmann von
der CoInvest Finanz Consulting GmbH bezeichnete das im
Gesetzentzwurf geforderte Mindestkapital von 20 Millionen Euro bei
den Zielgesellschaften als Voraussetzung für eine
Wagniskapitalbeteiligung als "sehr problematisch". Durch
Zukäufe von Patenten und Technologien gelange man schnell
über diese Grenze. Professor Lorenz Jarass von der
Fachhochschule Wiesbaden plädierte dafür,
Unternehmensgründer statt Finanzinvestoren zu fördern. Er
sprach von einem "Beschäftigungsprogramm für
Steuerberater" und befürchtet, dass
Finanzdienstleistungsarbeitsplätze ins Ausland "vertrieben"
werden. Auch Dierk Hirschel vom Deutschen Gewerkschaftsbund riet
dazu, bei der Kreditversorgung junger, innovativer Unternehmen und
nicht bei der Beschaffung von Beteilungskapital (Private Equity)
anzusetzen. Hirschel rechnet mit Steuerausfällen von mehr als
500 Millionen Euro aufgrund eines zu erwartenden Missbrauchs von
Gestaltungsmöglichkeiten. Er trat dafür ein, die
Mindestkapitalgrenze von 1 Million Euro auf 500.000 Euro bei den
Wagniskapitalbeteilungsgesellschaften zu senken. Auch sei nicht
erkennbar, warum Wagniskapital und Private Equity nicht der
Gewerbesteuer unterliegen sollten. Christoph von Einem,
Rechtsanwalt bei White & Case LLP, forderte, dass die
steuerliche Belastung der Veräußerungsgewinne im
europäischen Vergleich ansatzweise wettbewerbsfähig sein
müsse. Ebenso müssten Management-Leistungen von der
Umsatzsteuerbelastung ausgenommen werden. Schließlich gehe es
darum, die Diskriminierung von Beteiligungskapital in Deutschland
abzubauen.
Berlin: (hib/VOM) Überwiegend unzufrieden mit dem
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der
Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_261/01