Bund will bei Benennung von Oberfinanzpräsidenten mitreden
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung beharrt darauf, bei der Besetzung von Oberfinanzpräsidenten-Stellen auch in Zukunft mitreden zu können. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung ( 16/6740) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Regierungsentwurf zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes ( 16/6560) hervor. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Zollverwaltung so umzustrukturieren, dass fünf Bundesfinanzdirektionen als neue Mittelbehörden entstehen und die verbleibenden Oberfinanzdirektionen als reine Landesbehörden weitergeführt werden. Im Entwurf ist vorgesehen, dass der Oberfinanzpräsident auf Vorschlag der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde "im Einvernehmen mit der Bundesregierung" ernannt und erlassen werden kann. Der Bundesrat hatte argumentiert, dass es keine Gründe für das erforderliche Einvernehmen des Bundes mehr gebe, wenn eine Oberfinanzdirektion keine Bundesaufgaben mehr wahrnehme. Vielmehr reiche es aus, das "Benehmen" des Bundes dazu einzuholen, was allerdings eine Grundgesetzänderung erforderlich machen würde. Die Regierung hält die geplante Regelung dagegen für gerechtfertigt. Die Einflussnahme des Bundes sichere im Interesse der Steuerpflichtigen eine einheitliche Verwaltungspraxis und diene dazu, die Interessen des Bundes in der Steuerverwaltung zu wahren. Diesem Ziel diene auch die personelle Einwirkungsmöglichkeit durch die Einvernehmensregelung. Auch außerhalb der Finanzverwaltung würden die Leiter der Mittelbehörden im Einvernehmen mit der Bundesregierung bestellt. Dies sei Bestandteil der grundgesetzlichen Auftragsverwaltung.