Regierung prüft Änderung des Bilanzrechts
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung prüft, ob und inwieweit Änderungen am Bilanzrecht erforderlich sind, und will bei Bedarf Vorschläge unterbreiten. Dies geht aus ihrer Antwort ( 16/6729) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 16/6438) zur Rolle des Bundesfinanzministeriums bei der in Schieflage geratenen Düsseldorfer Mittelstandsbank IKB hervor. Nach Ansicht der Regierung liegen die Gründe für die Beteiligung der KfW-Bankengruppe an der IKB in Höhe von insgesamt 37,8 Prozent immer noch vor. Zur Werthaltigkeit des Engagements der KfW bei der IKB heißt es in der Antwort, allein der Rückgang des Aktienkurses im Rahmen von Marktwertschwankungen sei kein ausreichendes Indiz für eine dauernde Wertminderung der Beteiligung. Laut Handelsgesetzbuch trete ein Abschreibungsbedarf aber nur dann ein, wenn eine dauernde Wertminderung festgestellt werde. Vielmehr müssten Indizien wie die Dauer der bisherigen Wertminderung, Substanzverluste oder die schlechteren Zukunftsaussichten des Unternehmens festgestellt werden. Grundlage dafür könne nur die Ermittlung des entsprechenden Unternehmenswertes sein, der die Risikoabschirmung der IKB durch die deutschen Banken und den voraussichtlichen Verlustausweis der IKB berücksichtige. Die KfW prüfe derzeit, ob es einen Abschreibungsbedarf gibt, teilt die Regierung mit.