Regierung will Schutz gefährdeter Kinder verbessern
Berlin: (hib/BOB) Kinder sollen besser vor Misshandlungen oder Vernachlässigung durch ihre Eltern geschützt werden. Zu diesem Zweck hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 16/6815) vorgelegt. Voraussetzung dafür sei, so die Regierung, dass Familiengerichte und Jugendämter ihre jeweilige Rolle effektiv wahrnehmen. Sie müssten dazu beitragen, dass die sozialpädagogischen Hilfs- und Unterstützungsangebote die betroffene Familie auch wirklich erreichen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sei dazu beispielsweise vorgesehen, den Paragraphen, der sich mit gerichtlichen Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls beschäftigt, dahingehend zu ändern, dass familiengerichtliche Maßnahmen auch unterhab der Schwelle der Sorgerechtsentziehung möglich sind. So könne das Gericht die Eltern zum Beispiel verpflichten, öffentliche Hilfen wie Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Gesundheitsfürsorge in Anspruch zu nehmen. Es könne etwa die Weisung erteilen, Früherkennungsuntersuchungen wahrzunehmen, um etwaigen körperlichen oder geistigen Fehlentwicklungen ihres Kindes frühzeitig begegnen zu können.
In der letzten Zeit, so die Regierung, hätten sich Berichte über "erschütternde Fälle" gehäuft, in denen Kinder von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt wurden. Vor diesem Hintergrund habe das Bundesjustizministerium im Frühjahr 2006 eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der Experten aus den Familiengerichten, der Kinder- und Jugendhilfe und Vertreter betroffener Verbände angehörten. Im ihrem im November desselben Jahres vorgelegten Abschlussbericht habe die Arbeitsgruppe festgestellt, dass Familiengerichte häufig zu spät und überwiegend mit dem Ziel angerufen würden, den Eltern das Sorgerecht ganz oder teilweise zu entziehen. In der Regel ginge der Einschaltung des Gerichtes ein "langwieriger und unergiebiger Hilfeprozess" voraus, so dass der sich zuspitzenden Gefährdung des Kindes nur noch mit einem Eingriff in die elterliche Sorge begegnet werden könne. Da Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, häufig unter extremer Überforderung litten und daher bei der Akzeptanz notwendiger Hilfe nachlässig seien, sollten die Änderungen es ermöglichen, die Eltern stärker in die Pflicht zu nehmen, so der Entwurf.