Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung/
Berlin: (hib/BES) Das Thema Budgethilfe in der
Entwicklungszusammenarbeit ist Gegenstand einer öffentlichen
Anhörung des Ausschusses für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung am 7. November. Die Budgethilfe ist
wegen der Risiken der Zweckentfremdung umstritten. Es handelt sich
dabei um direkte Geldtransfers an die Haushalte der
Partnerländer. Dies wird auch von einigen Nehmerländern
als "Entwicklungshilfe für Regierungen" kritisiert, weil die
Gelder nicht an konkrete Projekte gebunden sind. Auf der
Tagesordnung der Expertenrunde stehen folgende Themenkomplexe:
Chancen und Risiken von multi- und bilateraler Budgethilfe,
Rahmenbedingungen und Restriktionen für Budgethilfe in den
Partnerländern, Ergebnisse der Evaluierung von Budgethilfe der
EU und die praktische Umsetzung von deutscher Budgethilfe am
Beispiel Ugandas. Als Sachverständige geladen sind: Stefan
Leiderer (Deutsches Institut für Entwicklungshilfe), Professor
Peter Molt (Universität Trier), Professor Walter Eberlei
(Fachhochschule Düsseldorf), Constance Rwaka Mukayuhi
(Vorsitzende des Haushaltsausschusses in Ruanda), Klaus
Rudischhauser (EU-Kommission), Britta Oltmann (Kreditanstalt
für Wiederaufbau) und Christoph Habammer (Bayerische
Staatskanzlei). Die Anhörung beginnt um 9:00 Uhr im
Sitzungssaal E.800 (Paul-Löbe-Haus, Berlin) und wird
voraussichtlich bis 12:00 Uhr dauern.