Fluggastdaten: Neues Verfahren und 15-jährige Speicherung
Berlin: (hib/SUK) Der Bundestag wird heute über den Gesetzentwurf zum Abkommen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten über die Weitergabe der Fluggastdaten ( 16/6750) abstimmen. Der Entwurf regelt, wie Fluggesellschaften, die Passagierflüge in oder aus den USA vornehmen, Fluggastdaten an das United States Department of Homeland Security (DHS) weiterleiten. Danach wird sich unter anderem zum 1. Januar 2008 das Übermittlungsverfahren ändern: Während das DHS bislang im so genannten Pull-Verfahren - im automatisierten Abrufverfahren - selbst auf die Daten zugreift, werden die Fluggesellschaften künftig die Daten von sich aus übermitteln (Push-Verfahren). Sensible Daten wie etwa Rasse, Religion oder Daten über die Gesundheit sollen herausgefiltert und umgehend gelöscht werden. Alle anderen Daten werden für sieben Jahre in einer "aktiven Datenbank" gespeichert und verbleiben dann weitere acht Jahre in einer "ruhenden" Speicherung.