hib-Meldung
307/2007
Datum: 26.11.2007
heute im Bundestag - 26.11.2007
BKA speichert IP-Adressen seit 2001
16/6938) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion 816/6754) mit. Dies geschehe im Rahmen einzelner
Ermittlungsverfahren, die Datensätze würden nach
Abschluss des Strafverfahrens "datenschutzkonform" gelöscht.
Daher sei auch eine Aussage zur Gesamtmenge der
überprüften IP-Adressen nicht möglich. Die Regierung
schreibt weiter, die Bundesregierung habe gegen diese
Vorgehensweise des BKA "keine Bedenken". Die Speicherung der
IP-Adressen könne wertvolle Ermittlungsansätze liefern
und stelle eine "sinnvolle und effiziente
Ermittlungsmaßnahme" dar.
Berlin: (hib/SUK) Das Bundeskriminalamt (BKA) speichert seit Juli
2001 "anlassbezogen" die Internet-Protokoll-Adressen (IP-Adressen)
von Besuchern seiner Homepage. Das teilt die Bundesregierung in
ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_307/08