FDP will Haftung für zweckentfremdete Spenden auf 20 Prozent begrenzen
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will, dass die Aussteller von Spendenquittungen für die zweckwidrige Verwendung steuerbegünstigter Spenden nur noch für 20 Prozent des fehlverwendeten Betrags haften müssen. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ( 16/7519) vorgelegt. Derzeit sehe das Einkommensteuergesetz eine Haftung in Höhe von 30 Prozent der insgesamt zugegangen Spenden vor, wobei die Haftung nicht von einem Verschulden abhänge und auch nicht davon, in welchem Umfang Spenden zweckwidrig verwendet wurden. Diese verschuldensunabhängige Haftung widerspricht nach Auffassung der Liberalen dem Ziel, das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. In der Praxis hätten gerade in größeren Vereinen die Aussteller von Spendenquittungen keinen Einfluss auf die Verwendung der Spenden. Sie hafteten also unter Umständen für etwas, was sie gar nicht beeinflussen könnten. Für die FDP passt das nicht zum Konzept einer "modernen Bürgergesellschaft".
Die Fraktion erinnert daran, dass der Haftungsbetrag bereits mit dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements von 40 auf 30 Prozent verringert wurde und sich damit an den Sätzen der Einkommen- und Körperschaftsteuer orientiert. Da jedoch der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2008 auf 15 Prozent sinke und der Eingangssatz der Einkommensteuer ebenfalls 15 Prozent betrage, schlagen die Abgeordneten vor, den Haftungsbetrag auf 20 Prozent festzusetzen. Auch sollte nicht der gesamte Spendenbetrag die Berechnungsgrundlage für den Haftungsbetrag bilden. Es reiche aus, heißt es, die tatsächlich zweckwidrig verwendeten Beträge anzusetzen. Eingeführt werden solle eine Haftung bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln, wie es heute schon für das Ausstellen unrichtiger Spendenquittungen der Fall sei.