hib-Meldung
080/2008
Datum: 13.03.2008
heute im Bundestag - 13.03.2008
Grundgesetzänderung soll Subsidaritätsklage erleichtern
16/8488) vorgelegt, der am heutigen Donnerstag
im Bundestag debattiert wird. Er sieht Änderungen in den
Grundgesetzartikeln 23, 45 und 93 vor. Der Änderungsbedarf, so
heißt es in der Begründung, ergebe sich aus den im
Vertrag von Lissabon enthaltenen Mitwirkungsrechten von Bundesrat
und Bundestag gegenüber Organen der Europäischen Union.
Zukünftig soll der Bundestag vor dem Europäischen
Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen das
Subsidaritätsprinzip klagen dürfen, wenn dies ein Viertel
der Abgeordneten beschließt. Bisher konnte nur die
Bundesregierung eine solche Klage einreichen. Auch das Recht, eine
Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen,
soll nun bei Zustimmung von 25 Prozent der Abgeordneten
eingeräumt werden. Bislang wurde dafür ein Drittel der
Stimmen benötigt.
Berlin: (hib/HAU) Zur Umsetzung des EU-Reformvertrages von Lissabon
soll das Grundgesetz geändert werden. Die Fraktionen von
CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben dazu
einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_080/01