Bundestagsverwaltung fordert von
CDU weitere Aufklärung
In einem Schreiben vom 11. April dieses Jahres an die Anwälte des CDU-Bundesverbandes beschreibt die Bundestagsverwaltung den derzeitigen Sachstand der Prüfung von Rechenschaftsberichten der CDU und fordert weitere Aufklärung.
Aufklärungsbedürftig ist aus der Sicht des Deutschen Bundestags als mittelverwaltender Behörde weiterhin:
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ob eine ursprünglich über die Spende des Ehepaares Ehlerding aus dem Jahre 1998 ausgestellte Spendenquittung - wie in der Presse berichtet - umgetauscht und umdatiert wurde;
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ob der durch Presseberichte bekannt gewordene Versuch des damaligen Generalsekretärs des CDU-Landesverbandes Hessen, 50.000 DM aus dem "Schwarzgeld"-Bestand als Spende in den Rechnungskreislauf einzuschleusen, abgebrochen und dieser Betrag bei der Korrektur des Rechenschaftsberichts 1998 berücksichtigt wurde;
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ob es sich bei einer Werbekampagne für ein Buch des hessischen CDU-Landesvorsitzenden während des Landtagswahlkampfes um verdeckte Parteienfinanzierung gehandelt hat. Presseberichten zu Folge hat diese Kampagne mindestens 175.000 DM gekostet;
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ob von einem Verleger erbrachte angeblich geldwerte Leistungen zu Gunsten des CDU-Landesverbandes Bremen im Rechenschaftsbericht ausweisungspflichtig gewesen sind;
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ob eine Spendensammlung des CDU-Ortsverbandes Grünstadt/Pfalz, über die in der Presse berichtet wurde, die jedoch bis heute in keinem Rechenschaftsbericht ausgewiesen ist, seit 1972 tatsächlich ca. 231.000 DM erbracht hat;
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ob die Millionen-Spende der Bundestagsfraktion tatsächlich aus Mitteln bestanden hat, die die Mitglieder der Fraktion zusammengetragen hatten (es sich dabei also nicht um eine Rückführung von Mitteln der Partei gehandelt hat);
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ob eine Barspende des Herrn Schreiber in Höhe von 100.000 DM, über die unterschiedliche Angaben des damaligen Fraktionsvorsitzenden Dr. Schäuble und der damaligen Bundesschatzmeisterin Frau Baumeister vorliegen, an diese oder jenen übergeben wurden oder ob es sich um zwei verschiedene Spenden gehandelt haben könnte;
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ob der Widerspruch zwischen den Angaben der Anwälte der CDU und der 1991 am Vorgang beteiligten Personen, den Herren Schreiber, Kiep und Weyrauch, über eine Barspende in Höhe von 1 Million DM erhellt werden kann. Die Anwälte werden um einen Nachweis für ihre Behauptung gebeten, diese Spende sei der CDU nicht zugegangen;
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ob widersprüchliche Angaben zu Zahlungen an Landesverbände aus dem Jahre 1987 aufgeklärt werden können; Presseberichten zufolge sollen sie 1,7 Millionen DM betragen haben, im Rechenschaftsbericht sind dagegen Zuschüsse an Landesverbände von lediglich 1,2 Millionen DM ausgewiesen. Allein an den Landesverband Schleswig-Holstein sollen davon 500.000 DM gezahlt worden sein. Im Rechenschaftsbericht des Landesverbandes ist dagegen nur ein Eingang von 172.377 DM ausgewiesen.
Weitere Fragen betreffen den Komplex Doerfert für die Jahre 1995 wie 1998. Hierzu macht die Bundestagsverwaltung einen Vorbehalt im Hinblick auf laufende staatsanwaltschaftliche Ermittlungen zu den 1998 erfolgten Spenden und mahnt zu Spenden aus dem Jahr 1995 noch ausstehende Antworten seitens der CDU an. Hinsichtlich ungeklärter Mittelzuflüsse aus den Jahren 1993 bis 1998 in Höhe von über 2,4 Millionen DM (sog. Kohl-Spenden) wird die CDU aufgefordert, "soweit wie möglich aufzuklären und offen zu legen".
Bezüglich der Treuhandkonten der CDU in den Jahren 1989 bis 1992 kündigt die Bundstagsverwaltung ein gesondertes Schreiben an. Für die Richtigkeit aller noch vorzunehmenden Sachverhaltsprüfungen wird eine Bestätigung der Wirtschaftsprüfer verlangt.