Pressemitteilung
Datum: 17.07.2003
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
17.07.2003
Keine Sondersitzung des Haushaltsausschusses
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hat die von der
FDP-Fraktion beantragte Sondersitzung des Haushaltsausschusses
für den 18. oder 21. Juli 2003 abgelehnt. In seinem Schreiben
an den Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Fraktion
heißt es zur Begründung der Entscheidung:
"Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt Ihren Antrag. Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben widersprochen, weil der Haushaltsausschuss in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause umfassend über die Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Entwurf des Bundeshaushalts 2004 und zum Vorziehen der letzten Stufe der Steuerreform informiert worden sei. Zudem habe die Bundesregierung angekündigt, dass sie rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen im September Maßnahmen zur Finanzierung des Vorziehens der Steuerreform vorlegen werde.
Bei Widerspruch mehrerer Fraktionen habe ich einerseits den Gesichtspunkt, sitzungsfreie Wochen grundsätzlich für die Wahrnehmung anderer Termine und Verpflichtungen freizuhalten, andererseits das Beratungsinteresse der antragstellenden Fraktion zu berücksichtigen. Eine Genehmigung setzt nach der hierzu bestehenden parlamentarischen Praxis voraus, dass ein zwingender Ausnahmegrund für die Durchführung der Sitzung innerhalb der sitzungsfreien Zeit vorliegt, weil ein aktueller und dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht, etwa im Hinblick auf Zeitpläne bei Gesetzgebungsvorhaben oder auf bevorstehende Entscheidungen der Regierung, die eine vorherige parlamentarische Befassung erforderlich machen. Demgegenüber ist einem bloßen Informations- und Unterrichtungsbedarf eines Ausschusses weniger Gewicht beigemessen worden.
Im vorliegenden Fall ist ein zwingender Beratungs- und Entscheidungsbedarf nicht festzustellen, weil die von der Regierung angekündigten und in einer Pressekonferenz des Bundeskanzlers und des Bundesministers der Finanzen am 16. Juli 2003 vorgestellten Überlegungen zur Finanzierung einer vorgezogenen Steuerreform im Rahmen der Haushaltsberatungen ab September nach regulärer Einbringung des Haushaltes 2004 im Plenum und im Haushaltsausschuss behandelt werden können. Damit bleibt auch sichergestellt, dass - worauf Sie zu Recht hinweisen - das Parlament und nicht die Regierung endgültig über die Finanzierung einer vorgezogenen Steuerreform entscheidet."
"Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt Ihren Antrag. Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben widersprochen, weil der Haushaltsausschuss in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause umfassend über die Beschlüsse des Bundeskabinetts zum Entwurf des Bundeshaushalts 2004 und zum Vorziehen der letzten Stufe der Steuerreform informiert worden sei. Zudem habe die Bundesregierung angekündigt, dass sie rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen im September Maßnahmen zur Finanzierung des Vorziehens der Steuerreform vorlegen werde.
Bei Widerspruch mehrerer Fraktionen habe ich einerseits den Gesichtspunkt, sitzungsfreie Wochen grundsätzlich für die Wahrnehmung anderer Termine und Verpflichtungen freizuhalten, andererseits das Beratungsinteresse der antragstellenden Fraktion zu berücksichtigen. Eine Genehmigung setzt nach der hierzu bestehenden parlamentarischen Praxis voraus, dass ein zwingender Ausnahmegrund für die Durchführung der Sitzung innerhalb der sitzungsfreien Zeit vorliegt, weil ein aktueller und dringender Beratungs- und Entscheidungsbedarf besteht, etwa im Hinblick auf Zeitpläne bei Gesetzgebungsvorhaben oder auf bevorstehende Entscheidungen der Regierung, die eine vorherige parlamentarische Befassung erforderlich machen. Demgegenüber ist einem bloßen Informations- und Unterrichtungsbedarf eines Ausschusses weniger Gewicht beigemessen worden.
Im vorliegenden Fall ist ein zwingender Beratungs- und Entscheidungsbedarf nicht festzustellen, weil die von der Regierung angekündigten und in einer Pressekonferenz des Bundeskanzlers und des Bundesministers der Finanzen am 16. Juli 2003 vorgestellten Überlegungen zur Finanzierung einer vorgezogenen Steuerreform im Rahmen der Haushaltsberatungen ab September nach regulärer Einbringung des Haushaltes 2004 im Plenum und im Haushaltsausschuss behandelt werden können. Damit bleibt auch sichergestellt, dass - worauf Sie zu Recht hinweisen - das Parlament und nicht die Regierung endgültig über die Finanzierung einer vorgezogenen Steuerreform entscheidet."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2003/pz_0307171