Pressemitteilung
Datum: 03.12.2004
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
03.12.2004
Bürgerengagement darf kein Lückenbüßer sein
In Deutschland engagieren sich rund 24 Millionen Menschen
für die Allgemeinheit: im Ehrenamt, im Sportverein, bei der
Freiwilligen Feuerwehr, bei Tafeln, in Selbsthilfegruppen, bei der
Betreuung von Kindern, Alten und Kranken; aber auch politische
Arbeit in Bürgerinitiativen, Gewerkschaften und Parteien
zählt dazu. Mit diesem erfreulichen Ergebnis bestätigt
der neue Freiwilligensurvey, wie lebendig die
Bürgergesellschaft in Deutschland ist.
"Dieses Engagement anzuerkennen und zu würdigen sollte nicht nur am 5. Dezember, sondern 365 Tage im Jahr erfolgen", sagt der Vorsitzende des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" im Deutschen Bundestag, Dr. Michael Bürsch. Der Bundestag hat 2003 mit dem Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" erstmalig ein spezielles Gremium eingesetzt, das die Empfehlungen der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" zu diesem Thema einzeln aufgreift und deren Umsetzung vorbereitet.
Die Arbeit der Enquete-Kommission und des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" hat schon positive Auswirkungen gehabt. Dazu einige Stichworte: z. B. Arbeitslose können Ehrenämter wahrnehmen, die über 15 Wochenstunden hinaus gehen; Erleichterung des Spendenverfahrens; Verbesserung der Möglichkeit von Rücklagenbildung von gemeinnützigen Körperschaften; Anhebung des Übungsleiterfreibetrages; Anhebung des steuerlichen Mindestbetrages für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen; Freiwilligenagenturen werden als gemeinnützig behandelt; Ersatz der Gefährdungshaftung im steuerlichen Spendenrecht durch Verschuldenshaftung; die bestehende Rechtslage bei der steuerlichen Behandlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten wird auf Initiative des Unterausschusses durch Veröffentlichung in Vereinsbroschüren der Länder klargestellt; Vertrauensschutz für geprüfte Satzungen.
Bisher hat sich der Unterausschuss vor allem mit den finanziellen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement, dem Gemeinnützigkeitsrecht, der Entwicklung generationsübergreifender Freiwilligendienste, dem Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie mit den Themen Entbürokratisierung und verbesserte Bürgerbeteiligung befasst. Themen, die auch weiterhin auf der Tagesordnung des Unterausschusses bleiben.
Weitere Themenkomplexe für die kommenden Monate sind Migrations- und Integrationspolitik unter dem Focus des bürgerschaftlichen Engagements, Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft, bürgerschaftliches Engagement von Unternehmen sowie Auswirkungen der Reformen auf dem Arbeitsmarkt auf das bürgerschaftliche Engagement.
"Eine starke Bürgergesellschaft besteht nicht allein aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern", stellt Michael Bürsch fest, "sie brauchen Unterstützung vom Staat, aber auch aus der Wirtschaft und von Unternehmen. Engagement ist eine Querschnittsaufgabe. Es geht darum, die Kräfte der Selbstorganisation und der Eigenverantwortung in der Gesellschaft zu stärken, ohne das die Bürgerinnen und Bürger Lückenbüßer für staatliche Leistungen werden."
"Dieses Engagement anzuerkennen und zu würdigen sollte nicht nur am 5. Dezember, sondern 365 Tage im Jahr erfolgen", sagt der Vorsitzende des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" im Deutschen Bundestag, Dr. Michael Bürsch. Der Bundestag hat 2003 mit dem Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" erstmalig ein spezielles Gremium eingesetzt, das die Empfehlungen der Enquete-Kommission "Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements" zu diesem Thema einzeln aufgreift und deren Umsetzung vorbereitet.
Die Arbeit der Enquete-Kommission und des Unterausschusses "Bürgerschaftliches Engagement" hat schon positive Auswirkungen gehabt. Dazu einige Stichworte: z. B. Arbeitslose können Ehrenämter wahrnehmen, die über 15 Wochenstunden hinaus gehen; Erleichterung des Spendenverfahrens; Verbesserung der Möglichkeit von Rücklagenbildung von gemeinnützigen Körperschaften; Anhebung des Übungsleiterfreibetrages; Anhebung des steuerlichen Mindestbetrages für Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen an öffentliche Dienste leistende Personen; Freiwilligenagenturen werden als gemeinnützig behandelt; Ersatz der Gefährdungshaftung im steuerlichen Spendenrecht durch Verschuldenshaftung; die bestehende Rechtslage bei der steuerlichen Behandlung von ehrenamtlichen Tätigkeiten wird auf Initiative des Unterausschusses durch Veröffentlichung in Vereinsbroschüren der Länder klargestellt; Vertrauensschutz für geprüfte Satzungen.
Bisher hat sich der Unterausschuss vor allem mit den finanziellen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement, dem Gemeinnützigkeitsrecht, der Entwicklung generationsübergreifender Freiwilligendienste, dem Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz sowie mit den Themen Entbürokratisierung und verbesserte Bürgerbeteiligung befasst. Themen, die auch weiterhin auf der Tagesordnung des Unterausschusses bleiben.
Weitere Themenkomplexe für die kommenden Monate sind Migrations- und Integrationspolitik unter dem Focus des bürgerschaftlichen Engagements, Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft, bürgerschaftliches Engagement von Unternehmen sowie Auswirkungen der Reformen auf dem Arbeitsmarkt auf das bürgerschaftliche Engagement.
"Eine starke Bürgergesellschaft besteht nicht allein aus engagierten Bürgerinnen und Bürgern", stellt Michael Bürsch fest, "sie brauchen Unterstützung vom Staat, aber auch aus der Wirtschaft und von Unternehmen. Engagement ist eine Querschnittsaufgabe. Es geht darum, die Kräfte der Selbstorganisation und der Eigenverantwortung in der Gesellschaft zu stärken, ohne das die Bürgerinnen und Bürger Lückenbüßer für staatliche Leistungen werden."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2004/pz_041203