Pressemitteilung
Datum: 20.07.2006
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
20.07.2006
Bundestagspräsident Lammert: Über Mandatsverzicht entscheidet allein der Abgeordnete
Der Präsident des Deutschen Bundestages, Dr. Norbert
Lammert, erklärt zu Berichten über Nebentätigkeiten
einzelner Abgeordneter: "Über die vorzeitige Niederlegung
eines Mandats haben nach unserer Verfassungsordnung weder das
Präsidium des Deutschen Bundestages noch die Fraktions- oder
Parteiführungen und auch nicht die Medien zu entscheiden,
sondern allein der gewählte Abgeordnete. Ein Zusammenhang mit
der Aussetzung der Veröffentlichungspflicht angabepflichtiger
Tätigkeiten von Abgeordneten besteht im derzeit debattierten
Fall offenkundig nicht, da die diskutierte Nebentätigkeit vom
ersten Tag an angezeigt und öffentlich gemacht worden ist. Im
Übrigen erhoffe ich eine baldige Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zu den anhängigen Klagen. Ein
konkreter Termin für eine Verhandlung ist mir bisher nicht
mitgeteilt worden."
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2006/pz_060720