Mortler: Ruf nach Raucherknöllchen voreilig!
Wer den zweiten Schritt vor dem ersten macht, gerät leicht ins Stolpern. Das mögen sich doch bitte einmal die Kollegen merken, die jetzt Bußgelder für Raucher fordern. Bevor nämlich über Bußgelder diskutiert wird, muss erst einmal ein Gesetz auf den Weg gebracht werden. Ein Gesetzentwurf – wer auch immer ihn einbringt – wird sicherlich erst dann kommen, wenn der Gruppenantrag für ein Nichtraucherschutzgesetz, der übrigens bisher noch nicht im Bundestag eingebracht ist, im Plenum eine Mehrheit findet. Und da sollten sich die Befürworter einmal nicht so sicher sein. Zumindest unter dem Gesichtspunkt, dass auch Hotels und Gaststätten mit einbezogen werden, habe ich an der Mehrheitsfähigkeit erhebliche Zweifel.
Die Diskussion der letzten Wochen und Monate hat auch gezeigt, dass es vielen zu weit geht, wenn sich der Staat in den Privat- und Freizeitbereich einmischt. Der Besuch einer Gaststätte gehört ohne Zweifel zum Privatvergnügen jeden Einzelnen. Niemand wird hierzu gezwungen. Auch sollte man den Bürgern ruhig ein bisschen mehr Mündigkeit zutrauen. Wer in einem Lokal Nichtraucherplätze nachfragt, wird diese auch bekommen. Und wenn es diese nicht gibt, dann sucht der Gast eben ein anderes Lokal. Es geht also letztlich um gesellschaftliche Spielregeln und unternehmerische Freiräume. Freiräume, die zugegebenermaßen immer kleiner werden.
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