Gemeinsame Politik für Menschenrechte
„Der Deutsche Bundestag und der Europarat verfolgen die gleichen Ziele bei der Stärkung und Durchsetzung der Menschenrechte“. Das stellen der Menschenrechtsbeauftragte des Europarates, Thomas Hammarberg, und die Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Prof. Dr. Däubler-Gmelin in ihrem Gespräch am Freitag, dem 20. 10. 2006 im Deutschen Bundestag fest.
Dabei wies Frau Prof. Dr. Däubler- Gmelin, die zugleich Mitglied der Parl. Versammlung des Europarates und dort Mitglied des Menschenrechtsausschusses ist, besonders darauf hin, dass der Europarat und seine Institutionen mit der vollen Unterstützung des Bundestages rechnen können:
- Dies gelte für die Durchsetzung der Menschenrechte, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention für die über 850 Millionen Menschen im Europa der 46 Mitgliedsstaaten garantiert seien und die der Menschenrechtsbeauftragte Hammarberg gerade auch gegenüber dem gegenwärtigen Vorsitzland des Europarates Russland und den Beobachterstaaten USA und Israel immer wieder ins Bewusstsein rücken müsse;
- Das gelte vor allem auch bei der Sicherung des europäischen Menschenrechtsgerichtshofs in Straßburg. „Dieses Gericht ist für Tausende Bürgerinnen und Bürger gerade der Staaten aus den östlichen und südöstlichen Mitgliedsstaaten des Europarates, einschließlich Russlands und der Türkei, buchstäblich die letzte Instanz, um ihre Rechte auf Meinungs- und Pressefreiheit, aber auch auf ein faires Gerichtsverfahren, auf Achtung ihrer Familie und Menschenwürde einzuklagen“ so Frau Däubler- Gmelin. „Deshalb braucht es auch von Deutschland die nötige Unterstützung, organisatorisch und finanziell. Diese Unterstützung stellen wir bereit – zumal das wirksamer und auch billiger ist, als im Bereich der Europäischen Union Parallelinstitutionen aufzubauen“.
- Deutschland hat ein ausgebautes Schutzsystem für Grund- und Menschenrechte, das, wie die Menschenrechtsberichte der Bundesregierung zeigten, auch funktionieren. „Dennoch haben wir keinen Grund, in Menschenrechtsfragen nachlässig zu werden“, so Frau Däubler- Gmelin. „Wir dürfen nicht länger die Augen davor verschließen, dass Hunderttausende in unserem Land, die ohne gültige Aufenthaltspapiere in Deutschland leben, keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung, Rechtsschutz und Bildung und damit zu grundlegenden Menschenrechten haben. Hier muß Abhilfe her – das darf unsere staatliche Gemeinschaft nicht länger auf Kirchen und Wohlfahrtsverbände abschieben“.
Dem Menschenrechtsbeauftragten Hammarberg gab die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses zwei Bitten mit,
- Zum einen die, auch die letzten noch zögerlichen Mitgliedsstaaten des Europarates von der Notwendigkeit zu überzeugen, endlich Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes zu werden. “Dieses globale Gericht nimmt eine unverzichtbare Rolle bei der Bestrafung schwerster Menschheitsverbrechen ein und stärkt damit den globalen Menschenrechtsschutz„, so Frau Däubler- Gmelin.
- Zum zweiten müsse nicht nur im Bereich der Europäischen Union, sondern auch im größeren Bereich des Europarates eine gemeinsame Strategie gefunden werden, um den neuen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, der im Juni seine Arbeit aufgenommen habe, zum Erfolg werden zu lassen. „Die Stimme der Europäer für die Menschenrechte ist wichtig. Deshalb muss sie auch in diesem neuen Gremium sehr viel deutlicher und wirksamer zur Geltung kommen“, so die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses.
„Bundestag und Europarat verfolgen die gleichen Ziele: Die Menschenrechte nicht nur in Schönwetterzeiten und – regionen zu stärken. Dazu können wir noch mehr an Kooperation und gemeinsamen Instrumenten finden“.
Am 20. Oktober 2006 findet um 10.30 Uhr eine gemeinsame Pressekonferenz von Thomas Hammarberg und Prof. Dr. Däubler-Gmelin in der Bundespressekonferenz statt.
Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat des Ausschusses unter der Rufnummer 030/227-33 550 oder 0170-30 17 072 zur Verfügung.
4020 Zeichen