Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Hochschulrahmengesetz
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages führt unter der Leitung der Vorsitzenden Ulla Burchardt eine öffentliche Anhörung durch, die sich insbesondere mit folgenden Fragenstellungen befassen soll:
-
Entstehen durch einen Wegfall des Hochschulrahmengesetzes hochschulrechtliche Regelungslücken?
-
Welche Auswirkungen könnte der Gesetzentwurf auf die Länder und die Hochschulen aber insbesondere auch auf die Studierenden haben?
-
Können trotz einer fehlenden hochschulrechtlichen Rahmengesetzgebung bundeseinheitliche Standards gewahrt werden?
Der Anhörung liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Gesetz zur Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes“ (BT-Drs. 16/6122) sowie Anträge der Oppositionsfraktionen (16/6397, 16/4626, 16/5759) zugrunde.
Zunächst sollen die Rechtsfragen erörtert werden, die mit der am 1. September 2006 in Kraft getretenen Föderalismusreform zusammenhängen. Denn hierdurch sind die Rahmengesetzgebungskompetenzen des Bundes für die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens und für die Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienst der Länder stehenden Personen entfallen, die in der Vergangenheit die Grundlage für die meisten Regelungen des Hochschulrahmengesetzes (HRG) bildeten. Insbesondere wird es die Ausschussmitglieder interessieren, wie die Sachverständigen die Funktionabilität der nunmehr bestehenden konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 33 GG) bewerten.
Darüber hinaus erwarten die Abgeordneten Aufschluss über die eventuellen Auswirkungen des Gesetzes auf die Hochschulzulassungen und Hochschulabschlüsse.
Liste der Sachverständigen:
-
Dr. Ulf Bade, Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)
-
Dr. Christian Berthold, Centrum für Hochschulentwicklung gGmbH (CHE)
-
Prof. Dr. Peter Frankenberg, Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Baden-Württemberg
-
Prof. Dr. Bernd Huber, Ludwig-Maximilians-Universität München
-
Dr. Andreas Keller, GEW-Hauptvorstand
-
Prof. Dr. Bernhard Kempen, Deutscher Hochschulverband
-
Joachim Koch-Bantz, Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
-
Prof. Dr. Christoph Markschies, Humboldt-Universität zu Berlin
-
Achim Meyer auf der Heyde, Deutsches Studentenwerk (DSW)
-
Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Meyer, Humboldt-Universität zu Berlin
-
Prof. Dr. Frank Nullmeier, Universität Bremen
-
Dr. Eva-Maria Stange, Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst des
Freistaates Sachsen -
Regina Weber, freier zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) e.V.
-
Prof. Dr. Margret Wintermantel, Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum zu melden (Tel.: 030 227 32861, Fax: 030 227 36845, Email: bildungundforschung@bundestag.de). Zum Einlass benötigen Sie einen gültigen Personalausweis.
Für Medienvertreter gelten die üblichen Akkreditierungsregelungen des Bundestages.
(Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.
Bitte im Sitzungssaal Handys ausschalten!
3216 Zeichen