Pressemitteilung
Datum: 23.01.2007
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
23.01.2007
Elektronische Gegenstände nicht zum Abhören geeignet
Die Untersuchung der Verwaltung des Deutschen Bundestages und
der Experten des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) hat bisher ergeben, dass es sich bei den
gefundenen Gegenständen im Büro des Abgeordneten der
Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, um handelsübliche Mikrofone
handelt. Mit den gefundenen Mikrofonen allein ist ein Abhören,
Aufzeichnen oder Weiterleiten des gesprochenen Wortes nicht
möglich. Eine eingehende Untersuchung der beiden Deckenlampen,
auf denen die Mikrofone gefunden wurden, hat ergeben, dass sich
dort nichts befunden hat, was ein Abhören, Aufzeichnen oder
Weiterleiten des gesprochenen Wortes ermöglicht hätte.
Auch die Staubablagerung auf den Deckenlampen deutet darauf hin,
dass die Lampen nicht manipuliert worden sind.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2007/pz_0701232