Arbeitsweise
Der Verteidigungsausschuss tagt regelmäßig am jeweiligen Mittwoch der vom Bundestag festgelegten Sitzungswochen eines Jahres. Da der Verteidigungsausschuss wie der Auswärtige Ausschuss auch ein sogenannter "geschlossener Ausschuss" ist, ist der Zutritt zu seinen Sitzungen auf einen ganz bestimmten Personenkreis begrenzt. Er umfasst die ordentlichen Mitglieder des Ausschusses, ihre Stellvertreter, den Wehrbeauftragten, die Fraktionsvorsitzenden und den Präsidenten des Deutschen Bundestages. Darüber hinaus ist die Teilnahme an Sitzungen des Verteidigungsausschusses nur vorher ausdrücklich autorisierten Vertretern der Ministerien und der Landesregierungen sowie bestimmten Mitarbeitern der Fraktionen und der Verwaltung erlaubt. Die Verteilung der Sitzungsunterlagen einschließlich der Protokolle ist ebenfalls auf einen vom Ausschuss selbst festgelegten Empfängerkreis beschränkt.
In der laufenden 16. Legislaturperiode hat der Verteidigungsausschuss – wie auch bereits in der 15. Wahlperiode - den Unterausschuss „Weiterentwicklung der Inneren Führung, politischen Bildung und sozialen Verantwortung für Angehörige der Bundeswehr vor dem Hintergrund des Aufgaben- und Strukturwandels im Einsatz“ eingerichtet. Aufgabe dieses Unterausschusses ist es, die notwendige Weiterentwicklung dieser Themen im Hinblick auf die zunehmende Zahl der Auslandseinsätze der Bundeswehr angemessen parlamentarisch zu begleiten. Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss zwei Berichterstattergruppen zu den Themenfeldern "Kooperation mit der Wirtschaft" und „Forschung und Entwicklung sowie Rüstungskooperation auf europäischer Ebene“ eingesetzt.