Parlament stimmt für Bundesgrenzschutz-Novelle(in) Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) dürfen künftig auch in Zügen und auf Bahnhöfen, die nach grenzpolitischer Lagebeurteilung zur unerlaubten Einreise genutzt werden, sowie auf Vehrkehrsflughäfen jede Person auch ohne konkrete Verdachtsmomente kurzzeitig festhalten und sie nach ihrem Ausweis oder Grenzüberschreitungspapieren befragen. Dies hat das Parlament am 25. Juni auf Empfehlung des Innenausschusses (13/11159) beschlossen.Die Abgeordneten nahmen damit einen Gesetzentwurf der
Koalitionsfraktionen (13/10790) zur Änderung des
Bundesgrenzschutzes mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und F.D.P. in
geänderter Form an. Beamte nicht pausenlos verdächtigenIn der Debatte äußerste Wolfgang Zeitelmann (CDU/CSU) sein Erstaunen
darüber, daß die F.D.P. ein "Weniger an
Effektivität in der Verbrechensbekämpfung"
befürworte, weil sie eine verdachtsunabhängige Kontrolle
nur in ganz bestimmten Bereichen, sprich bei der illegalen
Einreise, akzeptieren wollten. Verhältnismäßigkeit wird gewahrtInnenpolitiker stünden oft vor der Aufgabe, auf veränderte Verhältnisse mit neuen Befugnissen reagieren zu müssen und zugleich den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzuhalten, so Max Stadler (F.D.P.). Gerade die Innenpolitik sei eine ständige Abwägung, dem Staat zu geben, was des Staates sei, und den Bürgern zugleich ihre Freiheitsrechte soweit wie irgend möglich zu belassen. Nach Auffassung der Liberalen seien laut Stadler verdachtsunabhängige Ausweiskontrollen auf Grund der Grenzöffnung nach dem Schengener Abkommen, aber auch wegen der verstärkten Mobilität von Straftätern und der damit einhergehenden grenzüberschreitenden Kriminalität prinzipiell notwendig. Mit den vorgenommenen Veränderungen sei nun auch der Grundsatz Verhältnismäßig gewahrt. Änderungen sind nur ScheinbegrenzungenFür Manfred Such (Bündnis
90/Die Grünen) sind die vorgenommenen Änderungen
lediglich sprachliche Scheinbegrenzungen. Wenn etwa Kontrollen
durch den BGS laut Gesetzestext nur noch auf Flughäfen mit
grenzüberschreitendem Verkehr durchgeführt werden sollen,
dann betreffe das durchweg alle Airports, auf denen der BGS bereits
eingesetzt sei. Die neue Formel, betroffene Züge und
Bahnhöfe müßten nach genzpolizeilicher Erfahrung
zur unerlaubten Einreise genutzt werden, treffe durchweg auf alle
Eisenbahnanlagen zu, da sich dort gewiß schon einmal Menschen
ohne gültiges Visum aufgehalten hätten. Außerdem
solle der BGS nun alle Menschen an diesen Orten lediglich nach
ihren Ausweispapieren befragen dürfen. Es liege aber auf der
Hand, so Such, daß sich dem vielfach eine volle
Identitätsüberprüfung mit Dateiabfrage und
erkennungsdienstlicher Behandlung anschließe, wenn jemand
gerade zufällig seien Ausweis nicht dabei habe. |