Blickpunkt
Juli 02/1998
Keine einheitliche Freistellungsregelung(fa) Die bestehenden Freistellungsregelungen für ehrenamtliche Tätigkeiten sollen nicht vereinheitlicht und zu einer bundeseinheitlichen Regelung erweitert werden. Dafür hat sich der Ausschuß für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 17. Juni ausgesprochen. Er lehnte damit einen Entschließungsantrag der SPD (13/6399) zur großen Anfrage von CDU/CSU und F.D.P. (13/2652, 13/5674) "Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeit für unsere Gesellschaft" ab. In ihrem Antrag hatten die Sozialdemokraten betont, es dürfe nicht sein, daß Ehrenamtliche ihr freiwilliges Engagement zum Beispiel mit Nachteilen im Berufsleben bezahlen müßten. Insbesondere durch gesetzgeberische Maßnahmen sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, daß ehrenamtliches Engagement in Gruppen, Vereinen und Projekten entfaltet werden könnten.Die CDU/CSU-Fraktion erklärte dazu im Ausschuß, die Fraktion erwarte von einer vom Gesetzgeber vorgeschrieben Freistellungsregelung keine positiven Auswirkungen für die ehrenamtlich Tätigen. Sie würde den Gang zum Arbeitgeber mit der Bitte um Freistellung in der Praxis nicht wesentlich erleichtern. Ganz im Gegenteil müßte der Arbeitgeber dann jedesmal im einzelnen prüfen, ob es sich wirklich um ein Ehrenamt handle, bevor er dem Wunsch nach Freistellung entsprechen könne. Die Union setzt daher vielmehr auf freiwillige Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ohne einen gesetzlichen Zwang. Dazu sei es viel wichtiger, so die Abgeordneten, das Bewußtsein der Öffentlichkeit dafür zu schärfen, wie wichtig ehrenamtliche Tätigkeit für die Gesellschaft ist. Ebenfalls vom Ausschuß zurückgewiesen wurde ein Antrag der Bündnisgrünen (13/3232) Darin hatte die Fraktion unter anderem gefordert, die Verfügbarkeitsregelung im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) zu entschärfen. Bisher sei es so, daß Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe, die wegen einer ehrenamtlichen Tätigkeit der Arbeitsvermittlung zeitweise nicht zur Verfügung stehen, ihren Leistungsanspruch verlieren. Geprüft werden müsse, inwieweit die Anrechnung pauschalierter Aufwandsentschädigung und kleinerer Entgelte für ehrenamtliche Tätigkeiten auf Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe noch zweckmäßig sei. Ferner sollte nach dem Willen von Bündnis 90/Die Grünen die ideelle Anerkennung der ehrenamtlichen Arbeit verbessert werden. Dies sollte durch finanzielle Anreize, der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung, Freistellungsregelungen und dem Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur geschehen. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802039b