Blickpunkt
Juli 02/1998
Bilaterale Projekte besser kontrollieren(en) Die Bundesregierung soll die Anstrengungen zu einer erhöhten Wirksamkeit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wesentlich verstärken. Zu diesem Zweck soll sie das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragen, den notwendigen Dialog mit den Empfängerländern kontinuierlich fortzusetzen. Das beschloß der Bundestag am 18. Juni in seiner entwicklungspolitischen Debatte, als er eine interfraktionelle Entschließung zu dem Antrag der SPD-Fraktion "Systematische Erfolgskontrolle von Projekten und Programmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit" (13/4120), die der Fachausschuß erarbeitet hatte (13/10857), annahm.Das BMZ soll nach dem Willen des Parlaments gewährleisten, daß insbesondere die geförderten Zielgruppen in den Entwicklungsländern als die eigentlichen Träger und Garanten von nachhaltiger Entwicklung in die Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) eingebunden werden. Dem Fachausschuß soll das BMZ ein Konzept vorlegen, dessen Ziel es ist, die staatlichen Durchführungsorganisationen und nicht staatlichen Zuwendungsempfänger, soweit sie staatliche Mittel in erheblichem Umfang erhalten, zur Entwicklung sektorspezifischer Förderkonzepte und variabler Kriterienkataloge zur Nachhaltigkeit zu veranlassen. In dem Bundestagsbeschluß heißt es weiter, die nachhaltige Wirksamkeit von Programmen und Projekten der EZ gehöre zu den obersten Zielen der deutschen Entwicklungspolitik und sei damit zentrales Kriterium für die Vergabe von Fördermitteln. Der Erfolg von Entwicklungszusammenarbeit sei entscheidend von der Partizipation der geförderten Zielgruppen in den Entwicklungsländern abhängig. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802044b