Blickpunkt
Juli 02/1998
Kommunen erhalten Geld für Sanierung(ve) Einem Kompromißvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Eisenbahnkreuzungsgesetz (13/11085) hat der Bundestag am 19. Juni zugestimmt. Danach sollen die ostdeutschen Kommunen für die Sanierung von Straßenbrücken über Schienenwege insgesamt 250 Millionen DM, verteilt auf fünf Jahre, erhalten.10 Millionen DM jährlich sollen aus dem Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost aufgebracht werden, weitere 10 Millionen DM aus dem Gemeindeverkehrs-Finanzierungsgesetz und 30 Millionen DM aus dem Fonds zur Beteiligung des Bundes an den investiven Altlasten im Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn. Das Parlament hatte sich am 12. Dezember vergangenen Jahres dafür ausgesprochen, gesetzlich festzuschreiben, daß die Bahn Brücken über Schienenstrecken in "ordnungsgemäßen Erhaltungszustand" auf kommunale Baulastträger übertragen muß. Es hatte damit seinerzeit einem Vorstoß der Länder eine Absage erteilt, die Bahn in die Gewährleistung für eine "unbeschränkte Restnutzungsdauer" der Straßenüberführungen von "mindestens zehn Jahren" zu nehmen. Die Mehrheit des Bundestages aus CDU/CSU und F.D.P. hatte damit argumentiert, die Lasten der Baulast könnten weder dem Bund - der überhaupt nicht zuständig sei - noch als Dauerrisiko der privatisierten Bahn aufgebürdet werden (13/8537, 13/1446). Der Bundesrat hatte daraufhin den Vermittlungsausschuß angerufen (13/9840) und seinerseits vorgeschlagen, es sei konsequent, die Finanzierungsbelastung für die Herstellung eines ordnungsgemäßen Erhaltungszustandes von Straßenüberführungen jeweils zur Hälfte auf den Bund und die DB AG zu übertragen. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802057a