Justizministerium
Die meisten Ausgaben für den Personalbereich(hh) Auch im kommenden Jahr soll beim Bundesjustizministerium mehr als die Hälfte der Summe der in seinem Etat mit 721,02 Millionen DM veranschlagten und gegenüber 1998 um 29,77 Millionen DM höheren Gesamtausgaben auf der Einnahmenseite verbucht werden, nämlich 461,37 Millionen DM. Der größte Ausgabenposten ist mit 425,01 Millionen DM (1998: 417,96 Millionen DM) der Personalbereich.152,54 Millionen DM, 18,18 Millionen DM mehr als 1998, sind für sächliche Verwaltungsausgaben vorgesehen. Mit 127,59 Millionen DM sollen die Ausgaben für Investitionen um 10,35 Millionen DM höher liegen. Niedriger dagegen ist mit 28,8 Millionen DM der geplante Betrag für Zuweisungen und Zuschüsse angesetzt (31,2 Millionen DM). Im Haushaltsplan des Justizministeriums berücksichtigt sind:
Bei den sächlichen Verwaltungsausgaben ist für die Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden in Bonn und Berlin ein Betrag von 2,15 Millionen DM (900.000 DM) eingeplant. Auch der Betrag von 1,28 Millionen DM (100.000 DM) für vermischte Verwaltungsausgaben steht überwiegend in Zusammenhang mit dem Umzug nach Berlin. 6,65 Millionen DM (200.000 DM) sind für Geräte und Ausstattung für Verwaltungszwecke vorgesehen. Mit 34,75 Millionen DM (34,43 Millionen DM) schlagen die Kosten für den Internationalen Seegerichtshof in Hamburg zu Buche. 32 Millionen DM sind dabei 1999 für Baumaßnahmen eingestellt. Beim Bundesgerichtshof sind Ausgaben in Höhe von 49,38 Millionen DM (51,52 Millionen DM) bei Einnahmen von 25,02 Millionen DM (30,02 Millionen DM) eingeplant. Die Ausgaben für Investitionen, in diesem Jahr 2,84 Millionen DM, werden auf 867.000 DM reduziert. Auch beim Generalbundesanwalt sind die Ausgaben für Investitionen niedriger: 909.000 DM nach 15,68 Millionen DM in diesem Jahr. Insgesamt sind Ausgaben von 85,48 Millionen DM (92,99 Millionen DM) und Einnahmen von 23,52 Millionen DM (25,32 Millionen DM) geplant.
Im Zusammenhang mit der Herrichtung des
Reichsgerichtsgebäudes in Leipzig für das
Bundesverwaltungsgericht soll dessen Ausgabenansatz für
Investitionen 1999 auf 25,23 Millionen DM (16,18 Millionen DM)
steigen. Insgesamt sind Ausgaben in Höhe von 53,64 Millionen
DM (44,55 Millionen DM) und Einnahmen von 2,35 Millionen DM (2,05
Millionen DM) vorgesehen. Der Bundesfinanzhof rechnet mit Ausgaben
von 23,3 Millionen DM (24,2 Millionen DM). |