Blickpunkt
September 03/1998
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Antworten zu "Schutz vor Kriminellen: Innere Sicherheit"
Konsequent und unbeirrt gegen Kriminalität
Die Verbesserung der inneren Sicherheit war, ist und bleibt ein besonders wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Fraktion, weil wir im Schutz des Bürgers vor Kriminalität eine der Hauptaufgaben des Staates sehen. In den vergangenen Jahren haben wir deshalb die gesetzlichen und administrativen Grundlagen für eine moderne Verbrechensbekämpfung geschaffen.Zwar ist Kriminalprävention vorrangig. Diese fällt jedoch weitestgehend in den Zuständigkeitsbereich von Ländern und Gemeinden.
Wir haben u. a. die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche, das Korruptionsbekämpfungsgesetz 1997, durch das insbesondere die Bestechungsdelikte erweitert wurden, und das Gesetz zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten beschlossen. Letzteres betont das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit bei der Entscheidung über die Strafrestaussetzung zur Bewährung bei Sexualstraftätern stärker.
Schließlich haben wir noch im Mai 1998 ein DNA-Identifikationsfeststellungsgesetz im Deutschen Bundestag eingebracht, das zur Durchführung molekulargenetischer Untersuchungen für Zwecke der Identitätsfeststellung im Strafverfahren, für den sog. genetischen Fingerabdruck, Regelungen zur Entnahme von Körperzellen beim Beschuldigten enthält.
Einen Teilerfolg erzielten wir schließlich mit unseren Bemühungen um die von der Opposition jahrelang als "großer Lauschangriff" diffamierte akustische Wohnungsüberwachung. Wegen der von der SPD durchgesetzten Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger, auch z. B. für Zeitungsboten und Hebammen, wollen wir die Regelungen in der nächsten Legislaturperiode weiter verbessern.
Die Gew
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803072